Lexikon
Bundesausführungsbehörde für Unfallversicherung
Abk. BAfU, 1950 auf den Bund überführte Bundesbehörde (Bundesbehörden); Sitz: Wilhelmshaven. Hauptaufgaben: Durchführung der gesetzl. Unfallversicherung in den Fällen, in denen die Unfallversicherung dem Bund obliegt, Durchführung der gesetzl. Unfallversicherung für die Bediensteten der Bundesagentur für Arbeit, Gewährung von Leistungen: nach dem Fremdrenten- u. Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz, entspr. der gesetzl. Unfallversicherung an Ortskräfte des Auswärtigen Amtes, der Bundeswehr u. dt. Auslandslehrer; 2003 in die eigenständige Körperschaft Unfallkasse des Bundes überführt.
Wissenschaft
Der unruhige Rote Planet
Vulkanausbrüche und Erosion durch Wasser: Bis in die jüngste geologische Vergangenheit hat sich die Oberfläche des Mars ständig verändert. von THORSTEN DAMBECK Es war wie ein himmlisches Geschenk, das pünktlich auf dem Mars abgeliefert wurde: Am Heiligen Abend 2021 schlug in Amazonis Planitia ein Meteorit ein. Die ausgedehnte...
Wissenschaft
Behandlung im Blindflug
Medizinische Studien wurden lange Zeit (fast) nur an Männern durchgeführt. Frauen sind deshalb häufiger von Arzneimittel-Nebenwirkungen betroffen als Männer. Und die Forschungspraxis ändert sich nur langsam. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Es ist bis heute einer der bekanntesten...
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