Gesundheit A-Z

Rehabilitationsträger

gesetzlich zur Übernahme der Rehabilitationskosten verpflichtete Einrichtungen, z. B. die gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen und die Sozialhilfe. Zusätzlich zur Kostenübernahme müssen die Rehabilitationsträger die Bevölkerung auch über mögliche Leistungen aufklären und entsprechend beraten. Die Rehabilitationsträger arbeiten in der Regel eng mit den Trägern der Krankenversicherung zusammen. Wenn unklar ist, wer bestimmte, notwendige Leistungen im sozialen Bereich übernimmt, trägt zunächst die Sozialhilfe die Kosten.

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