Lexikon

Rehabilitatin

Medizin
Nachbehandlung sowie möglichst umfassende Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit eines durch Krankheit, Geburt oder Unfallfolgen Geschädigten, um ihn in jeder Hinsicht (körperlich, geistig, seelisch) wieder in den häuslichen, beruflichen und gesellschaftlichen Alltag einzugliedern. Inbesondere soll möglichst eine Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden, die es ermöglicht, den erlernten oder einen anderen Beruf wieder auszuüben. Man unterscheidet medizinische, schulische, berufliche und soziale Rehabilitation. Bewegungstherapie gehört zusammen mit anderen Maßnahmen zum Gebiet der Rehabilitationsmedizin, die interdisziplinär arbeitet; in Rehabilitationszentren sind alle personellen und technischen Bedingungen für eine umfassende Rehabilitation gegeben. Träger von Reha-Maßnahmen sind Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen, Kriegsopferversorgung, Bundesagentur für Arbeit, Schwerbehindertenfürsorge, Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.
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