Lexikon
Abfindung
Sozialversicherung
Abgeltung berechtigter Ansprüche durch einmalige Zahlungen; in der Krankenversicherung, wenn der Versicherte nach Eintritt des Versicherungsfalles seinen Aufenthalt im Inland aufgibt; in der Rentenversicherung für Höherversicherungsrenten, sofern daneben keine andere Rente anfällt, ferner bei Wiederverheiratung einer Witwe (eines Witwers) für die bisherige Witwenrente (Witwerrente); als Abfindung wird das Zweifache des Jahresbetrages der bisher bezogenen Witwenrente (Witwerrente) gewährt; in der Unfallversicherung bei vorläufigen Renten und bei kleinen Dauerrenten von weniger als 40%.
Wissenschaft
Kontakt und Konflikte
Fremde Wesen oder Geräte im Sonnensystem hätten einen Kulturschock mit unabsehbaren Risiken zur Folge. von RÜDIGER VAAS Werden wir jemals eine Nachricht von E.T. erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wann dies geschehen wird“, sagt John Elliot. „Aber wir wissen, dass wir es uns nicht leisten können, schlecht...
Wissenschaft
Die Archive des Lebens
Museumssammlungen sind wie Schatzkisten: Je tiefer Forscher wühlen, desto mehr Überraschungen finden sie. So werden immer wieder große Tierarten neu entdeckt. von BETTINA WURCHE Unzählige Schädel, Skelette und Gewebeproben werden in Museen verwahrt – getrocknet, versteinert oder in Alkohol konserviert –, systematisch sortiert und...