Lexikon
Abfindung
Sozialversicherung
Abgeltung berechtigter Ansprüche durch einmalige Zahlungen; in der Krankenversicherung, wenn der Versicherte nach Eintritt des Versicherungsfalles seinen Aufenthalt im Inland aufgibt; in der Rentenversicherung für Höherversicherungsrenten, sofern daneben keine andere Rente anfällt, ferner bei Wiederverheiratung einer Witwe (eines Witwers) für die bisherige Witwenrente (Witwerrente); als Abfindung wird das Zweifache des Jahresbetrages der bisher bezogenen Witwenrente (Witwerrente) gewährt; in der Unfallversicherung bei vorläufigen Renten und bei kleinen Dauerrenten von weniger als 40%.
Wissenschaft
Kleinplaneten unter der Lupe
Die Erforschung der Planetoiden tritt in eine neue Phase: Im Labor analysieren Wissenschaftler den Urstoff, aus dem sich einst die großen Planeten formten.
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Wissenschaft
Wie soziale Resonanz Verschwörungstheorien fördert
Verschwörungstheorien bieten ihren Anhängern nicht nur einfache Antworten auf komplexe Fragen, sondern auch starke soziale Verbindungen zu Gleichgesinnten. Eine Studie gibt nun Einblicke in die sozialen Prozesse innerhalb von Gemeinschaften, die Staat und Gesellschaft misstrauen und glauben, die „Wahrheit“ durchschaut zu haben....