Lexikon
Abfindung
Sozialversicherung
Abgeltung berechtigter Ansprüche durch einmalige Zahlungen; in der Krankenversicherung, wenn der Versicherte nach Eintritt des Versicherungsfalles seinen Aufenthalt im Inland aufgibt; in der Rentenversicherung für Höherversicherungsrenten, sofern daneben keine andere Rente anfällt, ferner bei Wiederverheiratung einer Witwe (eines Witwers) für die bisherige Witwenrente (Witwerrente); als Abfindung wird das Zweifache des Jahresbetrages der bisher bezogenen Witwenrente (Witwerrente) gewährt; in der Unfallversicherung bei vorläufigen Renten und bei kleinen Dauerrenten von weniger als 40%.
Wissenschaft
Die Urzeit des Universums
Den ersten Sternen auf der Spur: das Webb-Weltraumteleskop als Zeitmaschine.
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Wissenschaft
„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte
Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...