Lexikon
Abfindung
Sozialversicherung
Abgeltung berechtigter Ansprüche durch einmalige Zahlungen; in der Krankenversicherung, wenn der Versicherte nach Eintritt des Versicherungsfalles seinen Aufenthalt im Inland aufgibt; in der Rentenversicherung für Höherversicherungsrenten, sofern daneben keine andere Rente anfällt, ferner bei Wiederverheiratung einer Witwe (eines Witwers) für die bisherige Witwenrente (Witwerrente); als Abfindung wird das Zweifache des Jahresbetrages der bisher bezogenen Witwenrente (Witwerrente) gewährt; in der Unfallversicherung bei vorläufigen Renten und bei kleinen Dauerrenten von weniger als 40%.
Wissenschaft
Für die Lebenden und die Toten
Kolossale Gräber und Kultstätten dienten der Ahnenverehrung und sind Manifeste der neolithischen Kultur. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Auf einem Hochplateau im Süden Maltas befindet sich der jungsteinzeitliche Tempelkomplex Hagar Qim (stehender Felsen). Hier gibt es keine eckigen Grundrisse und geraden Mauern, wie man es von...
Wissenschaft
Auf Wasser gebaut
Der steigende Wasserspiegel der Weltmeere bedroht immer mehr Küsten. Daher wollen „Aquatekten“ die Menschen in schwimmende Städte aufs Meer umsiedeln.
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