Lexikon
Unfallversicherung
die Versicherung von Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen auf gesetzlicher Grundlage; ein selbständiger Zweig der Sozialversicherung. Die Unfallversicherung wurde 1996 im Sozialgesetzbuch VII vom 7. 8. 1996 neu geregelt. Träger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, daneben Bund, Länder und Gemeinden für ihre Betriebe mit den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbänden) sowie die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften. Versichert sind gegen Arbeits-, Wegeunfall und Berufskrankheiten alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnlichen Personen (nicht Beamte), aber auch Personen, die zur Hilfe bei Unfällen herangezogen werden oder sich freiwillig einsetzen, seit 1971 auch Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten. Die Unfallversicherung wird aus Beiträgen der Arbeitgeber finanziert. Leistungen: Heilbehandlung und Berufshilfe, Verletztengeld während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit; Renten: bei Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20% über die 26.·Woche nach dem Unfall hinaus, Vollrente (zwei Drittel des letzten Jahresarbeitsverdienstes) bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit; außerdem Kinderzulagen; in bestimmten Fällen Abfindung der Rente durch Kapitalbetrag; Witwenrente/Witwerrente: 30% des letzten Jahresarbeitsverdienstes des Getöteten (40%, wenn die Witwe/der Witwer über 45 Jahre ist oder mindestens ein waisenrentenberechtigtes Kind erzieht); Waisenrente: 20%, bei Vollwaisen 30%; außerdem Sterbegeld. Bei Erhöhung der durchschnittlichen Bruttolohn- und -Gehaltssumme werden die Unfallrenten angepasst (dynamische Rente). – Österreich: Träger: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau. Schweiz: Obligatorium für alle Arbeitnehmer seit 1984; Träger: Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) in Luzern, eine selbständige, öffentliche Anstalt des Bundes, sowie private Versicherer. – Im Gegensatz zur gesetzlichen tritt die private Unfallversicherung auch bei Unfällen des täglichen Lebens (z. B. auf Reisen, in der Freizeit, im Straßenverkehr) mit Leistungen ein.
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