Lexikon

Berufsgenossenschaften

als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Träger der Unfallversicherung; gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch VII. Man unterscheidet zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und Seeberufsgenossenschaften; Mitglieder sind alle Unternehmer, die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen, mit Ausnahme des Bundes, der Länder, der Bundesagentur für Arbeit, der Gemeinden und Gemeindeverbände, die selbst Träger der Unfallversicherung sind.
Kuiper-Objekte
Wissenschaft

Das Archiv am Ende des Sonnensystems

Fernab der Sonne ziehen kleine Körper ihre Bahnen, die aus einem Cocktail gefrorener Substanzen bestehen. Sie helfen, die Frühzeit der Planeten zu entschlüsseln. von THORSTEN DAMBECK Makemake, Gongong, Quaoar – manche Himmelskörper jenseits des äußersten großen Planeten Neptun haben seltsame Namen. Sie bewohnen eine Dunkelzone...

Wissenschaft

»Stress verstärkt die Beschwerden«

Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...

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