Lexikon
Berufsgenossenschaften
als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Träger der Unfallversicherung; gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch VII. Man unterscheidet zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und Seeberufsgenossenschaften; Mitglieder sind alle Unternehmer, die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen, mit Ausnahme des Bundes, der Länder, der Bundesagentur für Arbeit, der Gemeinden und Gemeindeverbände, die selbst Träger der Unfallversicherung sind.
Wissenschaft
Galaktische Geisterteilchen
Erstmals wurden energiereiche Neutrinos von der Milchstraße gemessen. von RÜDIGER VAAS Es gibt eine neue Karte unserer Welt – sehr unscharf, mit vielen weißen Flecken und Fragezeichen. Aber es zeichnen sich bereits erste Strukturen ab – wie im Nebel noch, doch bald werden wir klarer sehen. Es ist ein Gefühl wie bei der Entdeckung...
Wissenschaft
Der Körper trauert mit
Trauer ist kein rein seelisches Phänomen. Der Verlust eines geliebten Menschen wirkt sich auch auf die körperliche Gesundheit der Hinterbliebenen aus. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Ein tragischer Fall macht deutlich, welch gravierende Folgen Trauer haben kann: Tasha Lawson starb im April 2025, nur wenige Tage, nachdem ihr Sohn Tee’...