Lexikon
Berufsgenossenschaften
als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Träger der Unfallversicherung; gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch VII. Man unterscheidet zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und Seeberufsgenossenschaften; Mitglieder sind alle Unternehmer, die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen, mit Ausnahme des Bundes, der Länder, der Bundesagentur für Arbeit, der Gemeinden und Gemeindeverbände, die selbst Träger der Unfallversicherung sind.
Wissenschaft
Bakterien als Helfer gegen Krebs
Bakterien können auf vielfältige Weise mit Krebszellen interagieren. Einige zeigen die natürliche Tendenz, in Tumoren einzuwandern und Immunreaktionen hervorzurufen. Diese Eigenschaft haben sich Forschende nun zunutze gemacht. Sie veränderten probiotische Escherichia coli Bakterien so, dass diese im Tumor bestimmte Proteine...
Wissenschaft
Body Positivity: Wie die Kultur unser Körpergefühl prägt
Wie zufrieden wir mit unserem Körper sind, hängt für unter anderem von gesellschaftlich vermittelten Schönheitsidealen ab. Eine Studie hat nun alters- und kulturübergreifende Vergleiche gezogen. Demnach empfinden weiße westliche Frauen die geringste Wertschätzung für ihren eigenen Körper und fühlen sich zugleich am meisten durch...