Lexikon

Berufsgenossenschaften

als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Träger der Unfallversicherung; gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch VII. Man unterscheidet zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und Seeberufsgenossenschaften; Mitglieder sind alle Unternehmer, die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen, mit Ausnahme des Bundes, der Länder, der Bundesagentur für Arbeit, der Gemeinden und Gemeindeverbände, die selbst Träger der Unfallversicherung sind.
Phononen, Glasfaserband
Wissenschaft

Kalter Schall

Mit einer neuen Technik lassen sich Schallwellen in Glasfaserkabeln stark abkühlen – eine Zukunftsoption für die Quantentechnologie. von DIRK EIDEMÜLLER Es war eine riesige Überraschung, als mit den Forschungsarbeiten von Max Planck und Albert Einstein vor rund 120 Jahren klar wurde, dass Licht nicht nur einen Wellen-, sondern...

Polar, Bergbau
Wissenschaft

Eldorado am Polarkreis

Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.

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