Lexikon
Berufsgenossenschaften
als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Träger der Unfallversicherung; gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch VII. Man unterscheidet zwischen gewerblichen, landwirtschaftlichen und Seeberufsgenossenschaften; Mitglieder sind alle Unternehmer, die regelmäßig Versicherungspflichtige beschäftigen, mit Ausnahme des Bundes, der Länder, der Bundesagentur für Arbeit, der Gemeinden und Gemeindeverbände, die selbst Träger der Unfallversicherung sind.
Wissenschaft
Nicht im Gleichgewicht
Es kommt selten vor, dass in aktuellen wissenschaftlichen Publikationen Arbeiten erwähnt werden, die älter als ein paar Jahre sind. Neulich berichtete die Fachzeitschrift Nature über die Prozesse, die in Wolken ablaufen müssen, damit genug Eispartikel gebildet werden, um es regnen zu lassen. Das Thema ist sicher nicht neu, und so...
Wissenschaft
Plasmalinsen für extreme Laserpulse
Nun gibt es erstmals optische Komponenten für ultrakurze Aufnahmen der Quantenwelt. von DIRK EIDEMÜLLER Bislang standen Wissenschaftler bei der Erkundung des Mikrokosmos immer vor einem Problem: Die experimentellen Mittel reichen nicht aus, um die Dynamik in der Quantenwelt sichtbar zu machen. Zu schnell laufen die Geschehnisse...