Gesundheit A-Z

Berufsgenossenschaft

als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. In einer Berufsgenossenschaft sind die Unternehmen aus einer bestimmten oder mehreren verwandten Berufsgruppen organisiert; eine Berufsgenossenschaft wird vom Staat beaufsichtigt, verwaltet sich jedoch selbst. Für verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens und deren Personal übernimmt z. B. die sog. Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die Regelung und Organisation der gesetzlichen Unfallversicherung; weiterhin gibt es u. a. sog. gewerbliche oder landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften. Bestimmte Fragen und Probleme, die alle Berufsgenossenschaften betreffen, werden in sog. berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen bearbeitet - z. B. dem berufsgenossenschaftlichen Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin (BGFA).
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