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15. Mai 1919  -  Aufgrund des Abfindungsvertrags zwischen dem ...

Aufgrund des Abfindungsvertrags zwischen dem Freistaat Oldenburg und dem ehemaligen Großherzog geht das gesamte fürstliche Vermögen auf den Staat über, der dem ehemaligen Landesfürsten eine jährliche Rente von 150 000 Mark zahlt. Solange die Rente gezahlt wird, überlässt der Großherzog seine Gemäldegalerie, die Kupferstichsammlung und die Privatbibliothek dem Staat.

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