Lexikon
gemeinnützig
der Allgemeinheit dienend, nicht vom Erwerbsstreben bestimmt. Als gemeinnützige Tätigkeiten werden z. B. Arbeiten für Genossenschaften, öffentliche Gesundheitspflege, Jugendpflege, Erziehung und Bildung angesehen. Gemeinnützige Unternehmen genießen besondere Vorrechte (z. B. steuerliche Befreiung).
Wissenschaft
Fische auf Wanderschaft
Kompakte Wehre versperren vielen Fischen den Weg ins Laichgewässer. Durchlässige Rampen können ihnen wieder einen Zugang verschaffen. von KLAUS ZINTZ Das Wasser fließt schnell zwischen den großen Steinen der flachen Rampe hindurch, Luftblasen wirbeln ständig von der Oberfläche in tiefere Wasserschichten. Eine Bachforelle schwimmt...
Wissenschaft
Die Furcht vor der Dunkelflaute
Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?
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