Lexikon
Krankenhaus
griechisch Klinik, lateinisch Hospital, österreichisch Spitalmedizinische Einrichtung zur Erkennung und Behandlung von Krankheiten und zur Geburtshilfe. Im Gegensatz zur ambulanten Behandlung in einer Arztpraxis spricht man von einer stationären Behandlung im Krankenhaus, wenn ein mehrtägiger Krankenhausaufenthalt eines Kranken notwendig ist. In der Ambulanz von Krankenhäusern oder in der Poliklinik eines größeren Klinikkomplexes werden aber auch ambulante Untersuchungen oder Behandlungen durchgeführt, die in den örtlichen Arztpraxen nicht oder nur unzureichend durchgeführt werden können. Außerdem sind die Krankenhäuser für die Ausbildung des Pflegepersonals zuständig. Universitätskliniken dienen in großem Umfang der Forschung und der Lehre.
Je nachdem, wer das Krankenhaus unterhält, unterscheidet man staatliche, städtische und Gemeinde-Krankenhäuser (öffentliche, gemeinnützige Krankenhäuser), private, konfessionelle und karitative Krankenhäuser. Nach den vorhandenen Einrichtungen werden Allgemein-Krankenhäuser, die in einzelne Abteilungen aufgeteilt sind, und Fach- oder Spezial-Krankenhäuser unterschieden (z. B. Kinderkrankenhaus, Frauenklinik, Hautklinik, Nervenklinik). Sonderkrankenhäuser nehmen besondere Aufgaben wahr. Sie führen spezielle Behandlungsverfahren durch oder nehmen nur bestimmte Personengruppen auf (z. B. psychiatrisches, Rehabilitations- oder Gefängniskrankenhaus). Die Wahl des Krankenhauses steht dem Patienten grundsätzlich frei. Voraussetzung für eine Behandlung im Krankenhaus ist aber die Einweisung durch einen niedergelassenen Arzt.
Recht
In der Bundesrepublik Deutschland liefert seit 1972 das Krankenhaus-Finanzierungsgesetz (KHG) vom 10. 4. 1991 die Grundlage für die Festlegung der Pflegesätze, näher geregelt in der Bundespflegesatzverordnung. In Österreich ist das Krankenhauswesen seit 1957 umfassend durch das Krankenanstaltengesetz geregelt.
Geschichte
In Byzanz wurde 1135 das Krankenhaus des Pantokrator-Klosters gegründet. Im arabischen Kulturbereich ist die Gründung des mansurischen Krankenhauses 1283 in Kairo zu erwähnen. Im Abendland waren die ersten Hospitäler des Mittelalters meist mit Klöstern verbunden, später entstanden die ritterlichen Spitalorden; hieraus entwickelte sich das städtische Krankenhaus (13./14. Jahrhundert). Zu dieser Zeit waren Wartung und Pflege der Kranken noch die Hauptaufgabe des Krankenhauses. Erst im 14. Jahrhundert begann auch eine eigentliche ärztliche Krankenhausbehandlung, und zu Anfang des 16. Jahrhunderts gab es in Deutschland die ersten hauptamtlichen Spitalärzte. Im 17. Jahrhundert entstanden die großen Hospitäler der Barockzeit. Mitte des 18. Jahrhunderts ging man teilweise vom großen Zentralbau zu dezentralisierten Pavillon- oder Barackenbauten über. Zu Beginn der Neuzeit gab es in Europa in vielen Städten große und kleine Spitäler. Heute befinden sich in den großen modernen Kliniken zahlreiche Spezialabteilungen und Fachkliniken unter einem Dach. Sie sollen eine optimale medizinische Versorgung gewährleisten.
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