Lexikon
Kindesraub
Kindesentführung; Kindesentziehung; Muntbruchstrafbare Handlung, bei der eine minderjährige Person ihren Eltern, ihrem Pfleger oder Vormund durch List, Drohung oder Gewalt entzogen wird; strafbar nach § 235 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. – In der Schweiz ist Kindesraub mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis nicht unter sechs Monaten bedroht (Art. 185 StGB). Österreich: auf Antrag des Erziehungsberechtigten Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 195 StGB).
Wissenschaft
Lebenszeichen von der Venus?
Eine rätselhafte Entdeckung in der Atmosphäre unseres höllischen Nachbarplaneten. von RÜDIGER VAAS Die Idee, die der britische Atmosphärenforscher und Ökologe James Lovelock bereits in den 1960er-Jahren formuliert hat, klingt einfach: Wenn ein Molekül in einer Atmosphäre hauptsächlich von Organismen gebildet wird und die Beiträge...
Wissenschaft
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Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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