Lexikon
Kindesraub
Kindesentführung; Kindesentziehung; Muntbruchstrafbare Handlung, bei der eine minderjährige Person ihren Eltern, ihrem Pfleger oder Vormund durch List, Drohung oder Gewalt entzogen wird; strafbar nach § 235 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. – In der Schweiz ist Kindesraub mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis nicht unter sechs Monaten bedroht (Art. 185 StGB). Österreich: auf Antrag des Erziehungsberechtigten Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 195 StGB).