Lexikon

Kindesraub

Kindesentführung; Kindesentziehung; Muntbruch
strafbare Handlung, bei der eine minderjährige Person ihren Eltern, ihrem Pfleger oder Vormund durch List, Drohung oder Gewalt entzogen wird; strafbar nach § 235 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. In der Schweiz ist Kindesraub mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis nicht unter sechs Monaten bedroht (Art. 185 StGB). Österreich: auf Antrag des Erziehungsberechtigten Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 195 StGB).
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Wissenschaft

„Ich hab’ das mal recherchiert“ – aber richtig

Seit einiger Zeit fallen mir in den sozialen Medien vermehrt Kommentare von Wissenschaftlern auf, die sich darüber aufregen, dass Leute „ihre eigenen Recherchen machen“. Nur wer Experte ist und einen Doktortitel in der passenden Disziplin vorzuweisen hat, dürfe sich zu einem Thema äußern. Alle anderen sollen gefälligst schweigen...

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Wissenschaft

Exzellent oder nicht?

Man kann schauen, wohin man will: In der deutschen Wissenschaftslandschaft ist „Exzellenz“ nirgendwo weit – jedenfalls dem Namen nach. Vor allem die Exzellenzinitiativen und -strategien des Bundes und der Länder haben den Begriff weit gestreut. Aber auch andere Fördermaßnahmen schmücken sich inzwischen zunehmend mit der Phrase,...

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