Total votes: 10
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken
LEXIKON

Reparatinen

[
lat.lateinisch
]
Kriegsentschädigungen
Leistungen, die der im Krieg unterlegene Staat als Ersatz für Kosten u.und Verluste des Siegers zu erbringen hat. Nicht zu den R.Reparationen rechnen Entschädigungen für individuelle Verluste.

Deutsche Reparationen nach dem 1. Weltkrieg

In Art. 231 (Kriegsschuldartikel) des Versailler Vertrags wurden die Mittelmächte als allein schuldig am Kriegsausbruch von 1914 bezeichnet u.und daher zum Ersatz der gesamten den Alliierten im 1. Weltkrieg entstandenen Kriegsschäden verpflichtet. Das Reparationenproblem bildete bis 1932 eine der Hauptfragen der europ.europäischen Politik. Es sind dabei drei Stadien zu unterscheiden: 1. Kampf um die Höhe der R.Reparationen, die im Mai 1921 auf 132 Mrd. Goldmark festgesetzt wurden. - 2. Damit begann die Phase der „Erfüllungspolitik“, in der sich sehr schnell erwies, dass Deutschland beim fortschreitenden Zerfall seiner Wirtschaft u.und Währung seine Verpflichtungen nicht erfüllen konnte. Die Forderung der Franzosen nach „produktiven Pfändern“ u.und die z. T. schikanöse Konstruktion angeblicher dt.deutscher Verfehlungen führte zur Ruhrbesetzung 1923. Nach deren Ende u.und nach Einführung der Rentenmark in Deutschland ergab sich 1924 die Notwendigkeit einer grundsätzl.grundsätzlichen Neuordnung des Reparationenproblems. Sie wurde im Dawes-Plan (1924) versucht, der mit einer jährl.jährlichen Normalhöhe von 2,5 Mrd. RM eine Anpassung der R.Reparationen an die Leistungsfähigkeit der dt.deutschen Wirtschaft anstrebte, diese aber stark überschätzte. Deshalb legte man im Young-Plan (1929) die dt.deutschen Verpflichtungen für 27 Jahre auf 2 Mrd. RM jährlich fest. - 3. Infolge der Weltwirtschaftskrise wurde Deutschland zahlungsunfähig. Die Streichung der R.Reparationen erreichte F. von Papen im Herbst 1932 in Lausanne gegen die Verpflichtung zu einer Schlusszahlung von 3 Mrd. RM. Hitler lehnte die Zahlung von R.Reparationen ab.

Deutsche Reparationen nach dem 2. Weltkrieg

Die Frage ist noch nicht endgültig juristisch geregelt, da ein Friedensvertrag noch nicht geschlossen wurde. Bindende Abmachungen zwischen den Alliierten wurden nicht erreicht. Jedoch wurden das gesamte dt.deutsche Auslandsvermögen, die dt.deutsche Handelsflotte u.und alle dt.deutschen Patente beschlagnahmt. Ein großer Teil der Reparationsansprüche ist durch Demontagen (beendet 1950, 1948 in der SBZ) u.und Entnahmen aus der laufenden Produktion (insbes.insbesondere in der ehem.ehemaligen DDR) u.und Arbeitsleistungen Deutscher im Ausland befriedigt. Nach Angaben der Westmächte betrug der Sachwert ihrer dt.deutschen R.Reparationen etwa 500 Mio. US-Dollar, nach westl.westlichen Schätzungen betrug der Wert ein Mehrfaches davon. Am 1. 1. 1954 hat die Sowjetunion auf weitere dt.deutsche R.Reparationen verzichtet. Die R.Reparationen der anderen besiegten Staaten wurden in Friedensverträgen bzw. Staatsverträgen mit den einzelnen betr.betreffenden Staaten festgelegt. Die R.Reparationen der BR DeutschlandBundesrepublik Deutschland endeten mit dem Londoner Schuldenabkommen 1953.
Total votes: 10
  • Send to friend
  • Diese Seite drucken

Post new comment


0 Kommentare

Filtered HTML

  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • Zulässige HTML-Tags: <a> <em> <strong> <cite> <blockquote> <code> <ul> <ol> <li> <dl> <dt> <dd>
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Internet- und E-Mail-Adressen werden automatisch umgewandelt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
CAPTCHA
This question is for testing whether you are a human visitor and to prevent automated spam submissions.