Lexikon
Eidesfähigkeit
die Fähigkeit, vor Gericht eidlich vernommen zu werden. Voraussetzung der Eidesfähigkeit ist die Eidesmündigkeit (in Deutschland mit Vollendung des 16., in Österreich des 14. Lebensjahrs; im Zivilprozessrecht der meisten Schweizer Kantone wie in Deutschland); die Eidesfähigkeit fehlt bei mangelnder intellektueller Fähigkeit zur Einsicht in das Wesen des Eides.
Wissenschaft
Pastillen und Pulver
Braucht es Nahrungsergänzungsmittel für eine gesunde, ausgewogene Ernährung?
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Wissenschaft
Kontakt und Konflikte
Fremde Wesen oder Geräte im Sonnensystem hätten einen Kulturschock mit unabsehbaren Risiken zur Folge. von RÜDIGER VAAS Werden wir jemals eine Nachricht von E.T. erhalten? Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, wann dies geschehen wird“, sagt John Elliot. „Aber wir wissen, dass wir es uns nicht leisten können, schlecht...