Lexikon

Eidesfähigkeit

die Fähigkeit, vor Gericht eidlich vernommen zu werden. Voraussetzung der Eidesfähigkeit ist die Eidesmündigkeit (in Deutschland mit Vollendung des 16., in Österreich des 14. Lebensjahrs; im Zivilprozessrecht der meisten Schweizer Kantone wie in Deutschland); die Eidesfähigkeit fehlt bei mangelnder intellektueller Fähigkeit zur Einsicht in das Wesen des Eides.
Das Wort „Plankton“ kommt aus dem Griechischen und bedeutet „das Umherirrende, Umhergetriebene“.
Wissenschaft

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Roboter
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