Lexikon
Eidesfähigkeit
die Fähigkeit, vor Gericht eidlich vernommen zu werden. Voraussetzung der Eidesfähigkeit ist die Eidesmündigkeit (in Deutschland mit Vollendung des 16., in Österreich des 14. Lebensjahrs; im Zivilprozessrecht der meisten Schweizer Kantone wie in Deutschland); die Eidesfähigkeit fehlt bei mangelnder intellektueller Fähigkeit zur Einsicht in das Wesen des Eides.
Wissenschaft
Autos im Kreislauf
Um Elektrofahrzeuge fit für die Stoffkreislaufwirtschaft zu machen, müssen Ingenieure umdenken. Es gilt, wenige und recycelte Materialien einzusetzen.
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Wissenschaft
News der Woche 03.01.2025
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