Lexikon
Eigentümergrundschuld
die für den Eigentümer am eigenen Grundstück bestellte Grundschuld (§ 1196 BGB), die ohne Rechtsgeschäft auch dann entsteht, wenn die Forderung, für die eine Hypothek bestellt ist, erlischt oder wenn die Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist (§ 1163 BGB). Dadurch wird das Aufrücken der im Rang nachstehenden Grundpfandgläubiger verhindert und dem Eigentümer die freie Verfügung über die günstige Rangstelle gesichert. Die Eigentümergrundschuld kann dann zur Sicherung anderer Forderungen eingesetzt werden.
Wissenschaft
Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?
Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...
Wissenschaft
Überraschend “frühreife” Galaxie entdeckt
Video: Virtuelle Reise zu der Rekord-weit entfernten Scheibengalaxie REBELS-25. © ESO/L. Calçada/N. Risinger (skysurvey.org)/Dark Energy Survey/J. Dunlop et al. Ack.: CASU, CALET/ALMA (ESO/NAOJ/NRAO)/L. Rowland et al. Music: Astral Electronic Schon 700 Millionen Jahre nach dem Urknall hat sie ähnliche Merkmale wie unsere...