Lexikon
Erbzins
Erbzinsrecht; Erbleihevererbliches und veräußerliches Untereigentum an einem (besonders landwirtschaftlichen) Grundstück (Erbzinsgut), an dem ein Grundherr das Obereigentum besitzt, zu dessen Anerkennung der Erbzinsmann regelmäßig Erbzins und Sonderabgaben zahlt; im Mittelalter in Deutschland weit verbreitet, zur Zeit der Bauernbefreiung abgelöst. Erbpacht.
Wissenschaft
Was Pilze erzählen
Nahrung und Rauschmittel: Pilze begleiten den Menschen seit jeher. Für Archäologen sind sie in mehrfacher Hinsicht eine Herausforderung. von BETTINA WURCHE Satanspilz und Flockenstieliger Hexen-Röhrling: Die märchenhaften Namen mancher Pilze zeigen, dass sie nicht nur eine große ökologische Bedeutung haben, sondern auch tief in...
Wissenschaft
Plötzlich und unerwartet
So schicksalhaft und unvermeidbar, wie der plötzliche Herztod scheint, ist er nicht. Meist geht dem dramatischen Ereignis eine unerkannte oder unbeachtete Erkrankung des Herzens voraus. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Die Kinder von der Musikschule abholen, noch schnell in den Supermarkt und bloß nicht vergessen, den Hund...