Lexikon
Exterritorialitạ̈t
[
lateinisch
]im Staats- und Völkerrecht die Nichtanwendung der staatlichen Zwangsgewalt gegenüber bestimmten Personengruppen ausländischer Staatsangehörigkeit, z. B. Diplomaten (nicht Konsuln), ausländischen Staatsoberhäuptern und fremden Truppen (sog. Immunitätsrechte). Diese besondere Rechtsstellung umfasst die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, von bestimmten Steuerabgaben und von der Anwendung polizeilichen Zwangs.
Wissenschaft
Heilung im Takt der Natur
Berücksichtigen Ärzte biologische Körperabläufe zu bestimmten Zeiten des Tages, erhöht dies oft die Wirksamkeit von Medikamenten und Therapien. Text: JÜRGEN BRATER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Sich den Kopf anzuschlagen, ist bestimmt kein Vergnügen. Aber wenn es trotz aller Vorsicht doch einmal passiert, dann am...
Wissenschaft
Ein neues Meer im Sonnensystem
Unter dem Eis des Saturntrabanten Mimas verbirgt sich ein bislang unbekanntes Gewässer. Der Ozean des Nachbarmonds Enceladus beherbergt sogar die chemischen Zutaten für Leben. von THORSTEN DAMBECK Acht Jahre nach seiner Entdeckung des Uranus wurde William Herschel 1789 wieder fündig, diesmal bei Saturn: „Wann immer es das Wetter...