Lexikon
Exterritorialitạ̈t
[
lateinisch
]im Staats- und Völkerrecht die Nichtanwendung der staatlichen Zwangsgewalt gegenüber bestimmten Personengruppen ausländischer Staatsangehörigkeit, z. B. Diplomaten (nicht Konsuln), ausländischen Staatsoberhäuptern und fremden Truppen (sog. Immunitätsrechte). Diese besondere Rechtsstellung umfasst die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, von bestimmten Steuerabgaben und von der Anwendung polizeilichen Zwangs.
Wissenschaft
Magnonen, Ionen und künstliche Synapsen
Wenn zum Rechnen nicht mehr Elektronen durch Chips fließen, sondern Materialien selbst die nötigen Aufgaben bewältigen, führt der Weg zum neuromorphen Computer. von KAI DÜRFELD Ionen wandern durch winzige Käfige, bleiben hängen, lösen sich wieder und hinterlassen Spuren. Auf diese Weise entsteht Gedächtnis aus Materie. Das...
Wissenschaft
Geiseltal: Ausgestorbener Laufvogel hat jetzt einen Kopf
Im Laufe der Zeit haben schon viele spektakuläre Urzeitwesen Deutschland durchstreift. Dazu zählt auch der 1,40 Meter große Laufvogel Diatryma geiselensis, der vor 45 Millionen Jahren im Geiseltal im heutigen Sachsen-Anhalt lebte – damals noch ein tropisches Sumpfgebiet. Nun haben Paläontologen erstmals einen Schädel dieses...