Lexikon
Exterritorialitạ̈t
[
lateinisch
]im Staats- und Völkerrecht die Nichtanwendung der staatlichen Zwangsgewalt gegenüber bestimmten Personengruppen ausländischer Staatsangehörigkeit, z. B. Diplomaten (nicht Konsuln), ausländischen Staatsoberhäuptern und fremden Truppen (sog. Immunitätsrechte). Diese besondere Rechtsstellung umfasst die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, von bestimmten Steuerabgaben und von der Anwendung polizeilichen Zwangs.
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Immer wieder dringen Drohnen in sicherheitsrelevante Bereiche ein. Ingenieure arbeiten zusammen mit Polizei und Unternehmen an wirksamen Schutztechniken. von MICHAEL VOGEL An die Vorweihnachtszeit 2018 erinnern sich viele Beschäftigte am Londoner Flughafen Gatwick mit Kopfschütteln. 33 Stunden lang war der Flugbetrieb fast...
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