Lexikon

Exterritorialitạ̈t

[
lateinisch
]
im Staats- und Völkerrecht die Nichtanwendung der staatlichen Zwangsgewalt gegenüber bestimmten Personengruppen ausländischer Staatsangehörigkeit, z. B. Diplomaten (nicht Konsuln), ausländischen Staatsoberhäuptern und fremden Truppen (sog. Immunitätsrechte). Diese besondere Rechtsstellung umfasst die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, von bestimmten Steuerabgaben und von der Anwendung polizeilichen Zwangs.
Wissenschaft

Solarzelle statt Ladesäule

Die Photovoltaik wird mobil. Im Sommer kommt das erste Fahrzeug auf den Markt, das komplett mit Solarenergie betrieben werden kann. von RAINER KURLEMANN Das Versprechen klingt nach einer Revolution am Automarkt: Der niederländische Autobauer Lightyear will Elektroautos unabhängig von Ladestationen und Steckdosen machen. Dazu hat...

Wissenschaft

Rekord-schnelle Saltos

Video: Videoaufnahmen mit 10.863 Bildern pro Sekunde verdeutlichen, wie rasant sich Dicyrtomina minuta Salto-schlagend in die Luft katapultieren kann. © Adrian Smith Rampenlicht an für winzige Akrobaten: Ein Forschungsteam hat die erstaunlichen Sprungfähigkeiten winziger Bewohner unserer Gärten aufgedeckt. Die sogenannten...

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