Lexikon
Exterritorialitạ̈t
[
lateinisch
]im Staats- und Völkerrecht die Nichtanwendung der staatlichen Zwangsgewalt gegenüber bestimmten Personengruppen ausländischer Staatsangehörigkeit, z. B. Diplomaten (nicht Konsuln), ausländischen Staatsoberhäuptern und fremden Truppen (sog. Immunitätsrechte). Diese besondere Rechtsstellung umfasst die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, von bestimmten Steuerabgaben und von der Anwendung polizeilichen Zwangs.
Wissenschaft
Wie viel Hitze verträgt der Mensch?
Forschende untersuchen, was bei einem Hitzschlag im Körper passiert – und wie wir vorbeugen können. von MARTIN WILHELM ANGLER Kalifornien, im Juli 2019: Eine der größten Hitzewellen sucht die Bay Area heim. Auf einem Parkplatz in Palo Alto bricht eine alte Frau zusammen. Als die Sanitäter eintreffen, ist ihre Körpertemperatur auf...
Wissenschaft
Das Standardmodell
Idealerweise genügen sechs Parameter, um die Entwicklung des Universums zu beschreiben. Vielleicht ist das zu schön, um wahr zu sein? von RÜDIGER VAAS Das Universum ist kein Forschungsgegenstand wie jeder andere. Denn wir können es nicht als Ganzes und von außen betrachten. Wir sind mittendrin und sehen nur einen räumlich wie...