Lexikon
Exterritorialitạ̈t
[
lateinisch
]im Staats- und Völkerrecht die Nichtanwendung der staatlichen Zwangsgewalt gegenüber bestimmten Personengruppen ausländischer Staatsangehörigkeit, z. B. Diplomaten (nicht Konsuln), ausländischen Staatsoberhäuptern und fremden Truppen (sog. Immunitätsrechte). Diese besondere Rechtsstellung umfasst die Befreiung von der Gerichtsbarkeit, von bestimmten Steuerabgaben und von der Anwendung polizeilichen Zwangs.
Wissenschaft
Kratzen bringt für die Haut überraschende Vorteile
Wenn wir uns an einer juckenden Hautstelle kratzen, kann das zu lokalen Entzündungen führen oder diese verschlimmern – das ist bekannt. Doch das Kratzen ist nicht nur schlecht, sondern stärkt paradoxerweise auch die Immunabwehr an der juckenden Stelle, wie nun Forschende herausgefunden haben. Demnach verringert das Kratzen dort...
Wissenschaft
Faktorfischen
Früher wimmelte es in der Bioforschung nur so von „Faktoren“, weil vielfach nach folgendem Prinzip experimentiert wurde: Man stellte Extrakte von irgendetwas her, gab sie zu Zellen, Geweben oder Organismen – und plötzlich machten diese etwas, das sie ohne Extrakt nicht getan hatten. Ergo: In dem kruden Extrakt verbirgt sich...