Lexikon

Immunitạ̈t

Recht
die Freistellung bestimmter Personen von der Anwendung staatlicher Zwangsgewalt, vor allem der Strafgewalt.

Staatsrecht

In Deutschland darf ein Abgeordneter wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Bundestags zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Lauf des folgenden Tages festgenommen wird (Art. 46 GG). Jedes Strafverfahren, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestags auszusetzen. Ähnliches gilt für die Landtage der Länder. Das Parlament kann aber die Immunität aufheben und die Strafverfolgung gestatten. Bei Beendigung der Abgeordneteneigenschaft können Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden, mit Ausnahme der Indemnitäts-Fälle (Indemnität). Ähnliches gilt in
Österreich
für die Mitglieder des Nationalrats und der Landtage.

Völkerrecht

Nach dem Völkerrecht genießen fremde Staatsoberhäupter, Diplomaten (oder sonstige Staatsvertreter kraft besonderer Verträge) sowie in bestimmten Fällen Angehörige der Streitkräfte auf fremdem Staatsgebiet Immunitätsrechte. Exterritorialität.
Wissenschaft

Einblicke in die Evolutionsgeschichte der Weintrauben

In Kolumbien haben Forschende die ältesten Traubenkerne der westlichen Hemisphäre entdeckt. Die 60 Millionen Jahre alten Fossilien belegen, dass sich die Weinrebengewächse, die ursprünglich wahrscheinlich aus Asien stammen, innerhalb weniger Millionen Jahre auf der Welt verbreitet haben. Weitere Funde fossiler Traubenkerne aus...

Wissenschaft

Bioinspirierte Wasseraufbereitung

Entgiftung nach pflanzlichem Vorbild: Forschende haben ein bioinspiriertes Polymer entwickelt, das Wasser hochwirksam und selektiv vom Schwermetall Cadmium befreien kann. Es ist dem Bauplan der sogenannten Phytochelatine nachempfunden, durch die Pflanzen den Schadstoff aus ihren Geweben beseitigen. Durch die Bindung des Polymers...