Lexikon
Immunitạ̈t
Recht
die Freistellung bestimmter Personen von der Anwendung staatlicher Zwangsgewalt, vor allem der Strafgewalt.
Staatsrecht
In Deutschland darf ein Abgeordneter wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Bundestags zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Lauf des folgenden Tages festgenommen wird (Art. 46 GG). Jedes Strafverfahren, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestags auszusetzen. Ähnliches gilt für die Landtage der Länder. Das Parlament kann aber die Immunität aufheben und die Strafverfolgung gestatten. Bei Beendigung der Abgeordneteneigenschaft können Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet werden, mit Ausnahme der Indemnitäts-Fälle (Indemnität). – Ähnliches gilt in
Österreich
für die Mitglieder des Nationalrats und der Landtage.Völkerrecht
Nach dem Völkerrecht genießen fremde Staatsoberhäupter, Diplomaten (oder sonstige Staatsvertreter kraft besonderer Verträge) sowie in bestimmten Fällen Angehörige der Streitkräfte auf fremdem Staatsgebiet Immunitätsrechte. Exterritorialität.
Wissenschaft
Immunzellen „Zusatz-Batterien“ verschafft
Der Kampf gegen Krebs kann sie schnell erschöpfen. Doch nun haben Forschende eine Möglichkeit entdeckt, T-Zellen entscheidend zu stärken, die bei Immuntherapien eingesetzt werden: Die Abwehrzellen können durch einen natürlichen Mechanismus mit mehr energieerzeugenden Mitochondrien ausgerüstet werden. Dabei übertragen...
Wissenschaft
Galaktische Gesetzgebung
Exorecht und andere Extravaganzen: Müssen extraterrestrische Besucher irdische Gesetze befolgen? Und was gilt für uns? von RÜDIGER VAAS Es mag sonderbar klingen, sogar unfreiwillig komisch: Juristen denken bereits über Rechtsfragen im Umgang mit außerirdischen Intelligenzen nach, publizieren darüber Artikel in Fachzeitschriften,...