Lexikon

Indemnitạ̈t

[
lateinisch
]
1. die haushaltsrechtliche Entlastung der Regierung durch das Parlament. 2. die Nichtverfolgbarkeit von Äußerungen der Abgeordneten im Parlament. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
In der
Schweiz
gilt der gleiche Schutz für Mitglieder des Bundesrats, des Nationalrats und des Ständerats; ähnlich in
Österreich
für die Mitglieder der parlamentarischen Körperschaften.
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