Lexikon
Indemnitạ̈t
[
lateinisch
]1. die haushaltsrechtliche Entlastung der Regierung durch das Parlament. – 2. die Nichtverfolgbarkeit von Äußerungen der Abgeordneten im Parlament. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
In der
Schweiz
gilt der gleiche Schutz für Mitglieder des Bundesrats, des Nationalrats und des Ständerats; ähnlich in Österreich
für die Mitglieder der parlamentarischen Körperschaften.
Wissenschaft
Ein Neustart fürs Immunsystem
CAR-T-Zellen könnten die Rheumatologie revolutionieren: Aktuell kommen sie für schwerkranke Patienten infrage, bei denen Standardtherapien versagen. von JULIETTE IRMER Jahrzehntelang bedeutete die Therapie einer schweren rheumatischen Autoimmunerkrankung für Patienten vor allem eines: das Immunsystem dauerhaft zu dämpfen....
Wissenschaft
Wärme aus der Tiefe
Mit der Geothermie ließe sich ein großer Teil der aktuellen Energieprobleme lösen. Doch bislang wird die Wärmequelle im Untergrund kaum genutzt. Was sind die Gründe? von HARTMUT NETZ Die Freude war groß am 27. September 2004, als am Bohrplatz von Unterhaching aus 3346 Meter Tiefe eine 122 Grad Celsius heiße Wasserfontäne in die...