Lexikon
Indemnitạ̈t
[
lateinisch
]1. die haushaltsrechtliche Entlastung der Regierung durch das Parlament. – 2. die Nichtverfolgbarkeit von Äußerungen der Abgeordneten im Parlament. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
In der
Schweiz
gilt der gleiche Schutz für Mitglieder des Bundesrats, des Nationalrats und des Ständerats; ähnlich in Österreich
für die Mitglieder der parlamentarischen Körperschaften.
Wissenschaft
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Selbst völlig isoliert vom Rest der Welt haben wir einen Tagesrhythmus. Diese innere Uhr ist von Mensch zu Mensch verschieden und kann großen Einfluss auf Wohlbefinden, Leistung und Gesundheit haben. Sogar Medikamente können bei Eulen und Lerchen unterschiedlich wirken. Von Elena Bernard Am 27. April 1961 startet der Mediziner...
Wissenschaft
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