Lexikon
Abgeordnete
Abkürzung Abg., gewählte Mitglieder eines Parlaments. Im Zeitalter des Ständestaats waren die Abgeordneten an Weisungen der Wählenden gebunden (imperatives Mandat) und abberufbar; im modernen repräsentativen Verfassungsstaat sind sie „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 GG). Trotz dieses sog. freien Mandats und der besonderen Abgeordnetenrechte (Immunität, Indemnität, Diäten; zur Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland: Bundestag) sind die Abgeordneten heute, in der parteienstaatlichen Demokratie, vielfältigen Bindungen unterworfen, etwa an ihre Partei, an ihre Fraktion oder an innerparteiliche Interessengruppen (Lobby). Das freie Mandat bewahrt ihnen rechtliche Unabhängigkeit.
Wissenschaft
Besser als ihr Ruf
Quallen haben ein mieses Image. Dabei sind sie für das Leben in den Ozeanen von großer Bedeutung. von TIM SCHRÖDER Eigentlich hatte Charlotte Havermans geplant, täglich mit der „Teisten“ – einem kleinen Forschungskutter mit Bordkran und Seilwinde – hinaus auf den Kongsfjord vor Spitzbergen zu fahren. Sie hatte schon einige Tage...
Wissenschaft
Kino im Kopf
Können Forscher und Philosophen das Rätsel des Bewusstseins entschlüsseln? Text: TOBIAS HÜRTER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Stellen Sie sich ein Wesen vor, das exakt so aussieht wie Sie, sich exakt so bewegt und so spricht wie Sie. Mit einem Unterschied: Diesem Wesen fehlt das innere Kino, das Sie in jedem wachen...
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