Lexikon

Abgeordnete

Abkürzung Abg., gewählte Mitglieder eines Parlaments. Im Zeitalter des Ständestaats waren die Abgeordneten an Weisungen der Wählenden gebunden (imperatives Mandat) und abberufbar; im modernen repräsentativen Verfassungsstaat sind sie „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 GG). Trotz dieses sog. freien Mandats und der besonderen Abgeordnetenrechte (Immunität, Indemnität, Diäten; zur Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland: Bundestag) sind die Abgeordneten heute, in der parteienstaatlichen Demokratie, vielfältigen Bindungen unterworfen, etwa an ihre Partei, an ihre Fraktion oder an innerparteiliche Interessengruppen (Lobby). Das freie Mandat bewahrt ihnen rechtliche Unabhängigkeit.
Bundestag: Sitzung 1989
Sitzung des Deutschen Bundestages
Sitzung des Deutschen Bundestages 1989 in Bonn
Wissenschaft

Wie wirkt Koffein auf Ameisen?

Eine Tasse Kaffee regt die geistigen Fähigkeiten an, heißt es. Aus einer experimentellen Studie geht nun hervor, dass der verantwortliche Wirkstoff auch bei Ameisen diese Wirkung entfaltet: Unter dem Einfluss von Koffein können sich die Insekten demnach den Weg zu einer Belohnung besser einprägen. Dieser Effekt lässt sich...

Keimlinge und Mini-Gewächshäuser
Wissenschaft

Fördern Perowskit-Solarzellen das Pflanzenwachstum?

Halbtransparente Perowskit-Solarzellen können eine Lösung für die landwirtschaftliche Photovoltaiknutzung sein: Sie wandeln Sonnenlicht effizient in Elektrizität um und lassen gleichzeitig Licht für das Pflanzenwachstum durch. Dadurch lassen sich Flächen doppelt nutzen, ohne dass die Energiegewinnung in Konkurrenz zur...

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