Lexikon

Abgeordnete

Abkürzung Abg., gewählte Mitglieder eines Parlaments. Im Zeitalter des Ständestaats waren die Abgeordneten an Weisungen der Wählenden gebunden (imperatives Mandat) und abberufbar; im modernen repräsentativen Verfassungsstaat sind sie „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 GG). Trotz dieses sog. freien Mandats und der besonderen Abgeordnetenrechte (Immunität, Indemnität, Diäten; zur Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland: Bundestag) sind die Abgeordneten heute, in der parteienstaatlichen Demokratie, vielfältigen Bindungen unterworfen, etwa an ihre Partei, an ihre Fraktion oder an innerparteiliche Interessengruppen (Lobby). Das freie Mandat bewahrt ihnen rechtliche Unabhängigkeit.
Bundestag: Sitzung 1989
Sitzung des Deutschen Bundestages
Sitzung des Deutschen Bundestages 1989 in Bonn
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Bakterien, Reinigung
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