Lexikon
Abgeordnete
Abkürzung Abg., gewählte Mitglieder eines Parlaments. Im Zeitalter des Ständestaats waren die Abgeordneten an Weisungen der Wählenden gebunden (imperatives Mandat) und abberufbar; im modernen repräsentativen Verfassungsstaat sind sie „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 GG). Trotz dieses sog. freien Mandats und der besonderen Abgeordnetenrechte (Immunität, Indemnität, Diäten; zur Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland: Bundestag) sind die Abgeordneten heute, in der parteienstaatlichen Demokratie, vielfältigen Bindungen unterworfen, etwa an ihre Partei, an ihre Fraktion oder an innerparteiliche Interessengruppen (Lobby). Das freie Mandat bewahrt ihnen rechtliche Unabhängigkeit.
Wissenschaft
Frühkindlichen Erinnerungen auf der Spur
An die ersten rund drei Jahre unseres Lebens können wir uns üblicherweise nicht mehr erinnern. Doch was sorgt für diese sogenannte kindliche Amnesie? Kodiert unser Gehirn erst später episodische Erinnerungen, oder können wir die Erinnerungen aus unserer frühesten Kindheit nur nicht mehr abrufen? Hirnscans bei 26 Säuglingen und...
Wissenschaft
Eldorado am Polarkreis
Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.
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