Lexikon
Abgeordnete
Abkürzung Abg., gewählte Mitglieder eines Parlaments. Im Zeitalter des Ständestaats waren die Abgeordneten an Weisungen der Wählenden gebunden (imperatives Mandat) und abberufbar; im modernen repräsentativen Verfassungsstaat sind sie „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 GG). Trotz dieses sog. freien Mandats und der besonderen Abgeordnetenrechte (Immunität, Indemnität, Diäten; zur Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland: Bundestag) sind die Abgeordneten heute, in der parteienstaatlichen Demokratie, vielfältigen Bindungen unterworfen, etwa an ihre Partei, an ihre Fraktion oder an innerparteiliche Interessengruppen (Lobby). Das freie Mandat bewahrt ihnen rechtliche Unabhängigkeit.
Wissenschaft
Fingerabdrücke im Blut
Forschende durchleuchten Blutproben mit Laserlicht und suchen darin nach frühen Hinweisen auf Erkrankungen wie Diabetes oder Lungenkrebs. von THOMAS BRANDSTETTER Blut ist komplex: Die Zusammensetzung der unzähligen verschiedenen Biomoleküle, die sich dort tummeln, birgt allerlei interessante Hinweise auf den aktuellen...
Wissenschaft
Das Duell der Giganten
Künstliche Intelligenz trifft auf Wikipedia. Damit begegnen sich zwei Hünen der Produktion von Wissen. Wie wird der Wettstreit enden? von STEFAN MEY Innerhalb kurzer Zeit war aus einem Riesen ein Zwerg geworden. Im Januar 2001 startete das Wikipedia-Projekt für ein frei zugängliches Web-Portal mit Informationen zu allen...
