Lexikon
Abgeordnete
Abkürzung Abg., gewählte Mitglieder eines Parlaments. Im Zeitalter des Ständestaats waren die Abgeordneten an Weisungen der Wählenden gebunden (imperatives Mandat) und abberufbar; im modernen repräsentativen Verfassungsstaat sind sie „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 GG). Trotz dieses sog. freien Mandats und der besonderen Abgeordnetenrechte (Immunität, Indemnität, Diäten; zur Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland: Bundestag) sind die Abgeordneten heute, in der parteienstaatlichen Demokratie, vielfältigen Bindungen unterworfen, etwa an ihre Partei, an ihre Fraktion oder an innerparteiliche Interessengruppen (Lobby). Das freie Mandat bewahrt ihnen rechtliche Unabhängigkeit.
Wissenschaft
KI entwickelt Computerspiel-Szenen
Künstliche Intelligenz kann bereits Musikstücke komponieren und Filme erstellen. Auch bei der Entwicklung von Videospielen könnte sie potenziell zum Einsatz kommen – doch bisher zeigten sich Kreative von den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten enttäuscht. Forschende haben nun 27 Spieleentwickler befragt, welche Eigenschaften...
Wissenschaft
Schwingender Riese
Die Messungen der Raumsonde Juno erlauben es, in den dunklen Abgrund von Jupiters mächtiger Gashülle zu spähen. Sichtbar wird eine turbulente Welt in ständiger Bewegung. von THORSTEN DAMBECK Jupiter sei noch jung. Seit seiner Geburt habe der Riesenplanet nur wenig Zeit gehabt sich abzukühlen. Die innere Hitze dränge deshalb...
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