Lexikon
Abgeordnete
Abkürzung Abg., gewählte Mitglieder eines Parlaments. Im Zeitalter des Ständestaats waren die Abgeordneten an Weisungen der Wählenden gebunden (imperatives Mandat) und abberufbar; im modernen repräsentativen Verfassungsstaat sind sie „Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 GG). Trotz dieses sog. freien Mandats und der besonderen Abgeordnetenrechte (Immunität, Indemnität, Diäten; zur Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland: Bundestag) sind die Abgeordneten heute, in der parteienstaatlichen Demokratie, vielfältigen Bindungen unterworfen, etwa an ihre Partei, an ihre Fraktion oder an innerparteiliche Interessengruppen (Lobby). Das freie Mandat bewahrt ihnen rechtliche Unabhängigkeit.
Wissenschaft
Welche Körperteile sind uns am wichtigsten?
Ob Arm, Fuß oder Auge, die meisten Menschen bewerten einige ihrer Körperteile als wichtiger als andere. Dahinter steckt jedoch keine individuelle Einschätzung, sondern vielmehr eine Priorisierung, die über alle Kulturen und Zeitalter hinweg gleichgeblieben ist, wie Psychologen herausgefunden haben. Demnach bewerten die Menschen...
Wissenschaft
Social Media: Viele teilen, ohne zu lesen
Allein die Überschrift scheint vielen Social-Media-Nutzern zu genügen, um einen Nachrichtenartikel zu teilen. In einer Studie haben Forschende 35 Millionen auf Facebook verbreitete Nachrichtenlinks untersucht – und festgestellt, dass diese in 75 Prozent der Fälle geteilt wurden, ohne dass der jeweilige Nutzer den Link selbst...
