Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Bann
Bạnn1.
〈im MA〉
a)
Recht zum Erlass von Geboten und Verboten und die Verhängung von Strafen
b)
die Gebote oder Verbote selbst sowie die für deren Verletzung auferlegte Strafe;
jmdn. in den B. tun; jmdn. mit dem B. belegen
c)
Gebiet, in dem der Bann gilt
2.
Strafe für Vergehen gegen kirchliche Gebote und Verbote, Ausschluss aus der Kirche
3.
Zauber, Verzauberung;
sie standen noch ganz im B. seines Spiels; damit war der B. gebrochen
damit war die augenblickliche Befangenheit überwunden, gelöst;
jmdn. in seinen B. schlagen, ziehen
jmdn. stark anziehen, stark fesseln
Bann:
Das alt– und mittelhochdeutsche bezeichnet ein Verbot bei Strafe und die Strafe selbst, außerdem die Gerichtsbarkeit und deren Gebiet. Dieser zentrale mittelalterliche Rechtsbegriff bezieht sich ursprünglich auf das Recht des Königs – später des Papstes – zu gebieten und zu verbieten ( ), bedeutet aber auch die Strafe, die bei Übertretung der Regeln eintritt ( ), und das Gebiet, in dem die Regeln gelten ( ). Daraus leiten sich unterschiedliche Begriffe her:
– der Sperrbezirk um Gebäude von Parlament und Regierung, innerhalb dessen nicht demonstriert werden darf. Dadurch soll die freie Ausübung des Abgeordnetenmandats ohne Druck von außen gewährleistet werden.
– schon im Mittelalter ausgewiesene Waldstücke, die etwa in Gebirgsgegenden Schutzfunktion gegen Naturgefahren hatten. Heute kommen als Motive auch Aspekte des Umweltschutzes wie Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luftreinigung hinzu. Bannwald darf daher nur in Ausnahmefällen gerodet werden.
– eine Person vollkommen ausgrenzen. In dieser Wendung stecken die mittelalterlichen Rechtsbegriffe für weltliche ( ) und kirchliche Strafe ( ).
Im übertragenen Sinn wird schließlich auch in der Bedeutung von „Zauber“ und „Kreis, in dem dieser Zauber wirkt“ verwendet: Eine Sache .
– der Sperrbezirk um Gebäude von Parlament und Regierung, innerhalb dessen nicht demonstriert werden darf. Dadurch soll die freie Ausübung des Abgeordnetenmandats ohne Druck von außen gewährleistet werden.
– schon im Mittelalter ausgewiesene Waldstücke, die etwa in Gebirgsgegenden Schutzfunktion gegen Naturgefahren hatten. Heute kommen als Motive auch Aspekte des Umweltschutzes wie Bedeutung für Wasserhaushalt, Klima und Luftreinigung hinzu. Bannwald darf daher nur in Ausnahmefällen gerodet werden.
– eine Person vollkommen ausgrenzen. In dieser Wendung stecken die mittelalterlichen Rechtsbegriffe für weltliche ( ) und kirchliche Strafe ( ).
Im übertragenen Sinn wird schließlich auch in der Bedeutung von „Zauber“ und „Kreis, in dem dieser Zauber wirkt“ verwendet: Eine Sache .
Wissenschaft
Globale Überreichweiten
Das Globale scheint im Trend zu sein – auch wenn Wirtschaft und Politik das dazugehörige Prinzip allmählich überreizt zu haben scheinen und sich mehr dem Nationalen zuwenden. Dafür haben jetzt die historischen Wissenschaften das Thema entdeckt, wie sich an dem 2022 erschienenen Buch „Neue Horizonte“ des britischen Autors James...
Wissenschaft
Die Schattenseiten der Wasserkraft
Wasserkraftwerke und Dämme verhindern die Fortpflanzung wandernder Fische und die Selbstreinigung von Flüssen.
Der Beitrag Die Schattenseiten der Wasserkraft erschien zuerst auf wissenschaft.de...
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch
Weitere Artikel aus dem Wahrig Fremdwörterlexikon
Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch
Weitere Artikel aus der Wissensbibliothek
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Einzelgänger-Planeten auf der Spur
Im Ring der Zeit
Dr. Jekyll und Mr. Hyde
Heilung im Takt der Natur
Heute Übeltäter, morgen Held
Wie Wärmepumpen das Stromnetz schonen