Lexikon
Fraktiọn
Politik
Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament zu einer Arbeits- und Willensgemeinschaft. In der Paulskirchenversammlung von 1848/49 bildeten die Fraktionen den Kern zur Gründung von Parteien. Heute setzt sich eine Fraktion meist aus Abgeordneten der gleichen Partei zusammen. Es ist aber auch ein Zusammenschluss von Mitgliedern zweier oder mehrerer Parteigruppen möglich (z. B. CDU/CSU-Fraktion im Bundestag). Eine Fraktion kann Abgeordnete, die in Meinungsäußerung, Verhalten oder Stimmabgabe von ihr abweichen, ausschließen.
Unverzichtbar für das Funktionieren eines parlamentar. Regierungssystems ist die Fraktionsdisziplin. Davon abzugrenzen ist der Fraktionszwang, der mit dem Grundsatz des freien Mandats nicht vereinbar wäre. Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags schreibt für Fraktionen eine Mindeststärke (5% der Bundestagsmitglieder) vor.
In Österreich heißen die Fraktionen Klubs.
Wissenschaft
Nicht im Gleichgewicht
Es kommt selten vor, dass in aktuellen wissenschaftlichen Publikationen Arbeiten erwähnt werden, die älter als ein paar Jahre sind. Neulich berichtete die Fachzeitschrift Nature über die Prozesse, die in Wolken ablaufen müssen, damit genug Eispartikel gebildet werden, um es regnen zu lassen. Das Thema ist sicher nicht neu, und so...
Wissenschaft
»Der Begriff Wahrheit wird missbraucht«
Mojib Latif spricht im Interview über wissenschaftlichen Konsens und Unwahrheiten in der Klimadebatte. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Wie unterscheidet sich der Begriff Wahrheit im Alltag und in der Wissenschaft? Bei vielen Menschen in der Bevölkerung herrscht der Glaube vor, dass es so etwas wie eine absolute Wahrheit...