Lexikon
Diạ̈ten
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Tagegelderlateinisch dies, „Tag“
]die Entschädigung der Abgeordneten des Bundestages und der Länderparlamente. Nach § 48 III GG haben die Abgeordneten Anspruch auf Diäten und freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn. Diäten dienen der Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten. Im Abgeordnetengesetz in der Fassung vom 21. 2. 1996 sind sämtliche Geld- und Sachleistungen als Entschädigung und Aufwendungsersatz sowie Altersentschädigung und Hinterbliebenenversorgung geregelt. Diäten sind steuerpflichtiges Einkommen.
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News der Woche 11.07.2025
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Die Urzelle Luca könnte sich in der Tiefsee entwickelt haben. Forscher sind im Labor geochemischen Reaktionen auf der Spur, die am Rande heißer Schlote in der Tiefsee stattgefunden haben könnten. Von RAINER KURLEMANN Wer den Beginn allen Lebens auf der Erde verstehen will, muss tief ins Meer eintauchen. Viele Wissenschaftler sind...