Lexikon

Friedlosigkeit

eine Strafe des altgermanischen Rechts: die Selbstverwirkung des Friedensschutzes der Rechtsordnung bei Verbrechen gegen den Sippenfrieden (relative Friedlosigkeit) oder den Volksfrieden (absolute Friedlosigkeit), im letzteren Fall besonders bei politischen Verbrechen und bei Verweigerung rechtlich gebotener Handlungen (z. B. Nichtbefolgung eines Urteils). Jedes Mitglied der verletzten Friedensordnung war berechtigt und verpflichtet, den Friedlosen zu töten und seine Habe zu vernichten. Die absolute Friedlosigkeit trat bei Ergreifung auf frischer Tat sofort ein, sonst wurde die Friedloslegung im Volksthing durch Stabbrechen u. Ä. ausgesprochen. Auch Acht.
Insekten, Schädlinge
Wissenschaft

Düfte statt Pestizide

Kulturpflanzen lassen sich umweltfreundlich schützen – durch synthetische Abwehrdüfte nach natürlichem Vorbild. von CHRISTIAN JUNG Die aktuelle Lage in der Landwirtschaft ist brisant: In mehr als der Hälfte der Länder der Erde fällt mindestens ein Drittel der landwirtschaftlichen Ernten Schädlingen und Pflanzenkrankheiten zum...

Kraft, Meer, Wellen
Wissenschaft

Die Kraft der Wellen

Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...

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