Lexikon
Friedlosigkeit
eine Strafe des altgermanischen Rechts: die Selbstverwirkung des Friedensschutzes der Rechtsordnung bei Verbrechen gegen den Sippenfrieden (relative Friedlosigkeit) oder den Volksfrieden (absolute Friedlosigkeit), im letzteren Fall besonders bei politischen Verbrechen und bei Verweigerung rechtlich gebotener Handlungen (z. B. Nichtbefolgung eines Urteils). Jedes Mitglied der verletzten Friedensordnung war berechtigt und verpflichtet, den Friedlosen zu töten und seine Habe zu vernichten. Die absolute Friedlosigkeit trat bei Ergreifung auf frischer Tat sofort ein, sonst wurde die Friedloslegung im Volksthing durch Stabbrechen u. Ä. ausgesprochen. Auch Acht.
Wissenschaft
An der Grenze des Periodensystems
Forschende erzeugen mithilfe von Teilchenbeschleunigern neue superschwere Elemente. von CAROLIN SAGE Nur wenige Minuten nach dem Urknall entstanden die ersten chemischen Elemente: Wasserstoff, Helium und Lithium. Doch dabei blieb es nicht. Eigentlich fing die sogenannte Nukleosynthese erst anschließend an, denn im Inneren von...
Wissenschaft
Parasit zum Medikamenten-Boten umfunktioniert
Er kann ins Gehirn einwandern und dort Nerven manipulieren: Diese berüchtigte Fähigkeit des Erregers der Toxoplasmose könnte sich für die Medizin einsetzen lassen, berichten Forschende: Sie haben den Parasiten Toxoplasma gondii so verändert, dass er Nervenzellen mit komplexen Wirkstoffen beliefern kann, die sich sonst nur schwer...