Lexikon

Friedlosigkeit

eine Strafe des altgermanischen Rechts: die Selbstverwirkung des Friedensschutzes der Rechtsordnung bei Verbrechen gegen den Sippenfrieden (relative Friedlosigkeit) oder den Volksfrieden (absolute Friedlosigkeit), im letzteren Fall besonders bei politischen Verbrechen und bei Verweigerung rechtlich gebotener Handlungen (z. B. Nichtbefolgung eines Urteils). Jedes Mitglied der verletzten Friedensordnung war berechtigt und verpflichtet, den Friedlosen zu töten und seine Habe zu vernichten. Die absolute Friedlosigkeit trat bei Ergreifung auf frischer Tat sofort ein, sonst wurde die Friedloslegung im Volksthing durch Stabbrechen u. Ä. ausgesprochen. Auch Acht.
Wissenschaft

Asteroid Ryugu: Doch nicht so weit gereist?

Er galt bisher als ein exotischer Einwanderer aus dem Randbereich unseres Sonnensystems. Doch nun stellen neue Untersuchungsergebnisse von Probematerial des Asteroiden Ryugu die bisherigen Vorstellungen seiner Entstehungsgeschichte sowie die seiner Verwandtschaft infrage. Die unterschiedlich kohlenstoffreichen Asteroiden sind...

Wissenschaft

Stacheliger Urahn der Weichtiere

Den Vorfahren von Auster, Weinbergschnecke und Co. auf der Spur: Forschende haben einen urtümlichen Vertreter der Weichtiere entdeckt, der Licht auf die Evolutionsgeschichte dieses heute artenreichen Tierstamms wirft. Die über eine halbe Milliarde Jahre alten Fossilien von Shishania aculeata legen nahe, dass die Mollusken aus...

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