Lexikon

Friedlosigkeit

eine Strafe des altgermanischen Rechts: die Selbstverwirkung des Friedensschutzes der Rechtsordnung bei Verbrechen gegen den Sippenfrieden (relative Friedlosigkeit) oder den Volksfrieden (absolute Friedlosigkeit), im letzteren Fall besonders bei politischen Verbrechen und bei Verweigerung rechtlich gebotener Handlungen (z. B. Nichtbefolgung eines Urteils). Jedes Mitglied der verletzten Friedensordnung war berechtigt und verpflichtet, den Friedlosen zu töten und seine Habe zu vernichten. Die absolute Friedlosigkeit trat bei Ergreifung auf frischer Tat sofort ein, sonst wurde die Friedloslegung im Volksthing durch Stabbrechen u. Ä. ausgesprochen. Auch Acht.
Geschlecht, Viren
Wissenschaft

Kleine Unterschiede, große Wirkung

Viele Erkrankungen treten je nach Geschlecht unterschiedlich häufig auf. Erklärungen dafür finden sich nicht nur im Lebensstil, sondern auch in der Wirkung von Geschlechtschromosomen und Hormonen. RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Worin unterscheiden sich die Körper von Frauen und Männern,...

Linienzeichnung eines Glühbirnen-Threads mit blauen und gelben Wasserfarbspritzern im Hintergrund.
Wissenschaft

Ein menschliches Gehirn im Computer?

Supercomputer sollen inzwischen leistungsstark genug sein, um ein komplettes menschliches Gehirn simulieren zu können. Das behaupten Physiker um Bruno Golosio von der Universität Cagliari in einer Fachpublikation, die kürzlich auf dem Preprint-Server arXiv erschienen ist. Wenn Sie mich fragen, klingt das nach Science-Fiction....

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Synonymwörterbuch

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon