Lexikon

Friedlosigkeit

eine Strafe des altgermanischen Rechts: die Selbstverwirkung des Friedensschutzes der Rechtsordnung bei Verbrechen gegen den Sippenfrieden (relative Friedlosigkeit) oder den Volksfrieden (absolute Friedlosigkeit), im letzteren Fall besonders bei politischen Verbrechen und bei Verweigerung rechtlich gebotener Handlungen (z. B. Nichtbefolgung eines Urteils). Jedes Mitglied der verletzten Friedensordnung war berechtigt und verpflichtet, den Friedlosen zu töten und seine Habe zu vernichten. Die absolute Friedlosigkeit trat bei Ergreifung auf frischer Tat sofort ein, sonst wurde die Friedloslegung im Volksthing durch Stabbrechen u. Ä. ausgesprochen. Auch Acht.
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Das ewige Kohlendioxid

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Licht ermöglicht Leben

Der Sauerstoff, der dabei als „Abfallprodukt“ entsteht, hat die Erdatmosphäre grundlegend verändert und die Basis für das höhere Leben gelegt. von Bettina Wurche Als sich die Erde vor 4,6 Milliarden Jahre formte, war sie ein lebensfeindlicher Ort: eine Kugel aus glühendem Gestein, übersät von Vulkanen, die permanent Lava und...

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