Lexikon

Gerüfte

[
das
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im Strafrecht des Mittelalters der Hilferuf, den das Opfer oder der Zeuge eines Verbrechens (Diebstahl, Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung) erheben musste, um andere gerichtsfähige Personen (Familie, Nachbarn) herbeizurufen. Diese mussten dem Gerüfte Folge leisten, den Täter ergreifen oder die Verfolgung aufnehmen und ihn, bevor der Tag endete, möglichst mit der Tatwaffe oder dem gestohlenen Gut, dem Gericht übergeben. Das Gerüfte war der erste notwendige Schritt für das gerichtliche Verfahren bei handhafter Tat.
Skelett, Kopf, Neandertaler
Wissenschaft

Das Rätsel um den Ursprung

In der Evolutionslinie des modernen Menschen klaffen kolossale Lücken. Und weder der zeitliche Beginn ist gewiss noch die Herkunftsregion. von THORWALD EWE Jeder heute lebende Mensch ist der vorläufige Endpunkt einer langen Reihe von Vorfahren. Wo sich diese  Ahnenreihen in ferner Vergangenheit treffen, müsste logischerweise...

Schneeball, Eiszeit
Wissenschaft

Oasen auf der Schneeball-Erde

Veränderungen in der Umlaufbahn der Erde ermöglichten es frühen Lebensformen, die extremste Eiszeit in der Geschichte unseres Planeten zu überstehen.

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