Lexikon

Gerüfte

[
das
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im Strafrecht des Mittelalters der Hilferuf, den das Opfer oder der Zeuge eines Verbrechens (Diebstahl, Körperverletzung, Mord, Vergewaltigung) erheben musste, um andere gerichtsfähige Personen (Familie, Nachbarn) herbeizurufen. Diese mussten dem Gerüfte Folge leisten, den Täter ergreifen oder die Verfolgung aufnehmen und ihn, bevor der Tag endete, möglichst mit der Tatwaffe oder dem gestohlenen Gut, dem Gericht übergeben. Das Gerüfte war der erste notwendige Schritt für das gerichtliche Verfahren bei handhafter Tat.
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