Lexikon
Klage gegen den toten Mann
Sonderform der Klage im deutschen Recht des Mittelalters. Wurde ein Täter auf handhafter Tat gefasst und dabei erschlagen, mussten die Beteiligten (vor allem der Totschläger) mit dem toten Mann vor Gericht erscheinen und dort nachträglich gegen ihn mit dem Gerüfte Klage erheben zum Beweis, dass sie keine Friedensbrecher waren, sondern Selbsthilfe innerhalb des Rechtssystems geübt hatten.
Wissenschaft
Präzise Medizin fürs Gehirn
Das Gehirn schien kaum erreichbar für Moleküle, die punktgenau und ursächlich ins Krankheitsgeschehen von schweren Nervenleiden eingreifen. Doch die Neurologie ist im Umbruch. von SUSANNE DONNER Unter allen Organen ist das Gehirn der Inbegriff der Genauigkeit. Jede Kleinigkeit im Nervengewebe macht einen Unterschied: Der Spiegel...
Wissenschaft
Aufschlussreicher Komet
Die Rosetta-Mission wurde vor einigen Jahren beendet. Doch die gewonnen Daten bringen noch immer neue Einsichten – auch über die Erde und den Ursprung unseres Sonnensystems. von DIRK EIDEMÜLLER Rosetta war eine der wichtigsten Raumsonden, die die Europäische Weltraumagentur ESA gestartet hat. Der Späher war im Jahr 2004 ins All...
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