Lexikon
Klage gegen den toten Mann
Sonderform der Klage im deutschen Recht des Mittelalters. Wurde ein Täter auf handhafter Tat gefasst und dabei erschlagen, mussten die Beteiligten (vor allem der Totschläger) mit dem toten Mann vor Gericht erscheinen und dort nachträglich gegen ihn mit dem Gerüfte Klage erheben zum Beweis, dass sie keine Friedensbrecher waren, sondern Selbsthilfe innerhalb des Rechtssystems geübt hatten.
Wissenschaft
Das vernetzte Gehirn
Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wer ich bin? Auch renommierte Neurowissenschaftler müssen bei der Beantwortung dieser einfachen Frage bisher in Teilen immer noch passen. Sie gehen zwar davon aus, dass die Information darüber, wie man heißt, in...
Wissenschaft
Ein Hügel für Attila?
Um den 30 Meter hohen Schlossberg von Udine ranken sich Legenden. Natürlich entstanden oder von Menschen gemacht, das war die Frage. Bis vor Kurzem. von KLAUS-DIETER LINSMEIER Als Attila im Jahr 452 den Norden Italiens heimsuchte, ließ er die Stadt Aquileia niederbrennen. Damit der als „Geißel Gottes“ gefürchtete Hunnenkönig den...