Lexikon
Klage gegen den toten Mann
Sonderform der Klage im deutschen Recht des Mittelalters. Wurde ein Täter auf handhafter Tat gefasst und dabei erschlagen, mussten die Beteiligten (vor allem der Totschläger) mit dem toten Mann vor Gericht erscheinen und dort nachträglich gegen ihn mit dem Gerüfte Klage erheben zum Beweis, dass sie keine Friedensbrecher waren, sondern Selbsthilfe innerhalb des Rechtssystems geübt hatten.
Wissenschaft
Faktorfischen
Früher wimmelte es in der Bioforschung nur so von „Faktoren“, weil vielfach nach folgendem Prinzip experimentiert wurde: Man stellte Extrakte von irgendetwas her, gab sie zu Zellen, Geweben oder Organismen – und plötzlich machten diese etwas, das sie ohne Extrakt nicht getan hatten. Ergo: In dem kruden Extrakt verbirgt sich...
Wissenschaft
Wir sind, wie wir sprechen
Die Stimme verrät viel über einen Menschen – etwa über seine körperlichen Merkmale und seine Charaktereigenschaften. von JAN SCHWENKENBECHER Auf den ersten Blick war es ein ganz normales Speed-Dating-Event. Als die 30 Frauen und Männer das Café betraten, bekamen sie ein Namensschild, ein kleines Heft und einen Platz an einem...
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