Lexikon

Geschäftsgeheimnis

Betriebsgeheimnis
Tatsachen, die im Interesse eines Geschäfts oder Betriebs geheim zu halten sind. Der Verrat solcher Geheimnisse durch einen Arbeitnehmer zum Zweck des Wettbewerbs oder aus Eigennutz oder in Schädigungsabsicht ist nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. Ebenso in
Österreich
durch das Gesetz von 1923 gegen unlauteren Wettbewerb (§§ 1113). Entsprechend auch in der
Schweiz
durch Art. 162 sowie Art. 273 StGB geregelt.
Rotorblätter, Wind
Wissenschaft

Vertikale Rotoren im Aufwind

Windkraftanlagen, deren Rotoren sich um eine senkrechte Achse drehen, bieten etliche Vorteile. Doch tückische Strömungen haben ihren Erfolg bisher vereitelt. Eine neue Technik soll das nun ändern. von CHRISTIAN BERNHART Patrick Richter hatte viele Argumente auf seiner Seite, als ein Fernsehteam des Magazins Spiegel TV im August...

Planeten
Wissenschaft

Bombardement aus dem All

Planetologen erforschen die Chronologie des frühen Sonnensystems: Kam es vor vier Milliarden Jahren plötzlich zu einer Flut kosmischer Einschläge – ausgerechnet als sich das erste Leben auf der Erde regte? von THORSTEN DAMBECK Die junge Erde war nicht der Blaue Planet heutiger Tage. Mit ihren dunklen Basaltlandschaften und den...

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