Lexikon
Geschäftsgeheimnis
BetriebsgeheimnisTatsachen, die im Interesse eines Geschäfts oder Betriebs geheim zu halten sind. Der Verrat solcher Geheimnisse durch einen Arbeitnehmer zum Zweck des Wettbewerbs oder aus Eigennutz oder in Schädigungsabsicht ist nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. – Ebenso in
Österreich
durch das Gesetz von 1923 gegen unlauteren Wettbewerb (§§ 11–13). – Entsprechend auch in der Schweiz
durch Art. 162 sowie Art. 273 StGB geregelt.
Wissenschaft
Immer schön eins nach dem anderen
Warum Multitasking meist nicht zu einer höheren Produktivität führt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Multitasking“, die gleichzeitige Arbeit an zwei oder mehr Aufgaben, ist in aller Munde, verspricht die Methode doch, wertvolle Zeit zu sparen. Doch das ist ein Trugschluss. Unser Gehirn ist darauf angelegt, zu erledigende...
Wissenschaft
Wie zerfällt Kunststoff zu Nanoplastik?
Durch ihren chemischen Aufbau sind Kunststoffe sehr nützlich und entsprechend weit verbreitet. Dieselbe Struktur ist jedoch dafür verantwortlich, dass die Kunststoffe zu Mikro- und Nanoplastik zerfallen – winzige Fragmente, die enorme Schäden in der Umwelt und in unserem Körper anrichten können. Wie genau dieser Abbau stattfindet...