Lexikon
Geschäftsgeheimnis
BetriebsgeheimnisTatsachen, die im Interesse eines Geschäfts oder Betriebs geheim zu halten sind. Der Verrat solcher Geheimnisse durch einen Arbeitnehmer zum Zweck des Wettbewerbs oder aus Eigennutz oder in Schädigungsabsicht ist nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. – Ebenso in
Österreich
durch das Gesetz von 1923 gegen unlauteren Wettbewerb (§§ 11–13). – Entsprechend auch in der Schweiz
durch Art. 162 sowie Art. 273 StGB geregelt.
Wissenschaft
Feintuning kann KI-Fehlverhalten fördern
Große KI-Sprachmodelle wie ChatGPT sind normalerweise so programmiert, dass sie unethische und gefährliche Antworten vermeiden. Werden sie allerdings dazu gebracht, bei eng umgrenzten Aufgaben gegen ihre Werterichtlinien zu verstoßen, übertragen sie das Fehlverhalten auch auf ganz andere Bereiche. Eine Studie zeigt: Wird eine KI...
Wissenschaft
Neutrinos von den Nachbarn
Geisterteilchen und Gravitationswellen: Sind sie die Signalträger und Uhren von Superzivilisationen? von RÜDIGER VAAS Es ist kein Zufall, dass die Suche nach außerirdischen Intelligenzen (SETI) im Bereich der elektromagnetischen Strahlung begann. Denn auch eine Fahndung nach dem ganz Fremden setzt ein Vorstellungsvermögen von dem...