Lexikon
Geschäftsgeheimnis
BetriebsgeheimnisTatsachen, die im Interesse eines Geschäfts oder Betriebs geheim zu halten sind. Der Verrat solcher Geheimnisse durch einen Arbeitnehmer zum Zweck des Wettbewerbs oder aus Eigennutz oder in Schädigungsabsicht ist nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. – Ebenso in
Österreich
durch das Gesetz von 1923 gegen unlauteren Wettbewerb (§§ 11–13). – Entsprechend auch in der Schweiz
durch Art. 162 sowie Art. 273 StGB geregelt.
Wissenschaft
News der Woche 29.11.2024
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Wie sich der Kiefer der Säugetiere entwickelte
Säugetiere besitzen eine charakteristische Kieferanatomie, die sich im Laufe der Evolution wahrscheinlich mehrfach unabhängig entwickelt hat– und zwar bereits 17 Millionen Jahre eher als bisher angenommen. Das zeigen nun 3D-Rekonstruktionen der Kiefer dreier Säugetiervorläufer, die in der späten Trias in Brasilien gelebt haben....