Lexikon
Geschäftsgeheimnis
BetriebsgeheimnisTatsachen, die im Interesse eines Geschäfts oder Betriebs geheim zu halten sind. Der Verrat solcher Geheimnisse durch einen Arbeitnehmer zum Zweck des Wettbewerbs oder aus Eigennutz oder in Schädigungsabsicht ist nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. – Ebenso in
Österreich
durch das Gesetz von 1923 gegen unlauteren Wettbewerb (§§ 11–13). – Entsprechend auch in der Schweiz
durch Art. 162 sowie Art. 273 StGB geregelt.
Wissenschaft
Megatsunami mit tagelangem Nachspiel
Bis zu 200 Meter hoch türmte sich die Monsterwelle nach dem Bergsturz auf: Ein Forschungsteam berichtet über einen gigantischen Tsunami in einem unbewohnten Fjord Grönlands, der zu einem interessanten Wellen-Phänomen geführt hat: Es bildete sich eine sogenannte Seiche-Welle, die sich mehr als eine Woche lang zwischen den Ufern...
Wissenschaft
Mehr als eine Quelle grünen Stroms
Deutsche Wissenschaftler erforschen, wie sich Biogas umweltfreundlicher erzeugen und besser nutzen lässt als bisher. von TIM SCHRÖDER Es ist noch nicht allzu lange her, da wurde das Biogas viel gepriesen. Ernteabfälle oder Gülle zu vergären, um daraus einen Brennstoff zu machen, das galt als hundertprozentig „öko“. Die...
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