Lexikon
Geschäftsgeheimnis
BetriebsgeheimnisTatsachen, die im Interesse eines Geschäfts oder Betriebs geheim zu halten sind. Der Verrat solcher Geheimnisse durch einen Arbeitnehmer zum Zweck des Wettbewerbs oder aus Eigennutz oder in Schädigungsabsicht ist nach § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb strafbar. – Ebenso in
Österreich
durch das Gesetz von 1923 gegen unlauteren Wettbewerb (§§ 11–13). – Entsprechend auch in der Schweiz
durch Art. 162 sowie Art. 273 StGB geregelt.
Wissenschaft
Die wahre Gefahr lauert in der Küche
Wo im Haushalt die meisten Keime lauern und was man gegen sie tun kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Einige Menschen haben massive Hemmungen, öffentliche Toiletten zu benutzen, weil sie befürchten, sie könnten sich dort mit gefährlichen Keimen infizieren. Deshalb erledigen sie die Angelegenheit entweder „schwebend“ oder...
Wissenschaft
Geheimnisse der Optik
In den Augen antiker Gelehrter war Licht nicht mehr als ein Bündel leuchtender Linien. Heute dagegen weiß man, dass Licht elektromagnetische Strahlung bündelt. Doch die Natur des Lichts gibt noch immer Rätsel auf. von Rüdiger Vaas und Finn Brockerhoff Schon seit dem Altertum versuchen Wissenschaftler, die Natur des Lichts zu...