Lexikon
Betriebsgeheimnis
Tatsachen, die wirklich geheim, für den Betrieb von Wichtigkeit und dem Arbeitnehmer als geheim zu halten erkennbar sind, z. B. technische Verfahren, Herstellungsarten, Absatzgebiete u. a., Verrat zu Wettbewerbszwecken oder in Schädigungsabsicht ist strafbar. Die Treuepflicht des Arbeitnehmers gebietet schlechthin Verschwiegenheit und verbietet auch, das Geheimnis selbst zu verwerten; bei Verstoß besteht Schadenersatzpflicht. Geschäftsgeheimnis.
Wissenschaft
Die Leber altert nicht
Wieso die Leber ein Leben lang jung bleibt – und warum das wichtig ist, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Als eine internationale Forschergruppe Anfang 2022 das Alter verbrauchter menschlicher Zellen mittels eines modifizierten Verfahrens zur Radiokarbondatierung untersuchte, machten die Wissenschaftler eine erstaunliche Entdeckung...
Wissenschaft
Gefahr durch multiresistenten Cholera-Erreger steigt
In einigen Ländern kursierte in den letzten Monaten und Jahren vermehrt ein Bakterienstamm des Cholera-Erregers, der gegen gleich mehrere Antibiotika resistent ist. Vom Jemen aus breitete sich der Erreger bis in den Libanon und mehrere afrikanische Länder aus, wie Mediziner nun rekonstruiert haben. Das birgt die Gefahr, dass das...
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