Lexikon
Betriebsgeheimnis
Tatsachen, die wirklich geheim, für den Betrieb von Wichtigkeit und dem Arbeitnehmer als geheim zu halten erkennbar sind, z. B. technische Verfahren, Herstellungsarten, Absatzgebiete u. a., Verrat zu Wettbewerbszwecken oder in Schädigungsabsicht ist strafbar. Die Treuepflicht des Arbeitnehmers gebietet schlechthin Verschwiegenheit und verbietet auch, das Geheimnis selbst zu verwerten; bei Verstoß besteht Schadenersatzpflicht. Geschäftsgeheimnis.
Wissenschaft
Moderne Sisyphusse
Experimentelle Forschung braucht Geld. Manchmal viel Geld. Wenn man als Wissenschaftler an einem nicht industriellen Forschungsinstitut arbeitet – also beispielsweise einer Universität oder einem Max-Planck-Institut –, spendieren hierzulande in aller Regel steuerfinanzierte Fördergeber wie das Bundesforschungsministerium, die...
Wissenschaft
Schutz vor kleinen Aliens
Planetenschützer wollen nicht nur fremde Organismen von der Erde fernhalten. Sie bewahren auch andere Himmelskörper vor irdischen blinden Passagieren. von KAI DÜRFELD Nur von einem Ort im Universum wissen wir, dass dort Leben existiert: von unserer Erde. Doch die Suche im All hat gerade erst begonnen. Und man kennt einige...