Lexikon
Betriebsgeheimnis
Tatsachen, die wirklich geheim, für den Betrieb von Wichtigkeit und dem Arbeitnehmer als geheim zu halten erkennbar sind, z. B. technische Verfahren, Herstellungsarten, Absatzgebiete u. a., Verrat zu Wettbewerbszwecken oder in Schädigungsabsicht ist strafbar. Die Treuepflicht des Arbeitnehmers gebietet schlechthin Verschwiegenheit und verbietet auch, das Geheimnis selbst zu verwerten; bei Verstoß besteht Schadenersatzpflicht. Geschäftsgeheimnis.
Wissenschaft
Warum die Riesenfaultiere ausstarben
Heutige Faultiere sind kaum größer als eine Katze und lassen sich lediglich zwei Gattungen zuordnen: Zweifinger- und Dreifinger-Faultiere. Ursprünglich jedoch gehörten sie einer vielfältigen Gruppe von Tieren an, die sich rund 35 Millionen Jahre lang in Amerika isoliert entwickelte und mehr als 100 unterschiedliche Gattungen...
Wissenschaft
Schlaf tut not
Neurowissenschaftler ergründen an Bienen, Fischen und Würmern, was während des Schlafs im Gehirn passiert. von TIM SCHRÖDER Schlafen ist lebensgefährlich. Denn wer schläft, kann nicht vor Feinden flüchten. Und doch ist Schlaf offenbar so wichtig, dass er sich früh in der Entwicklungsgeschichte etabliert hat, denn so gut wie alle...