Lexikon
Betriebsgeheimnis
Tatsachen, die wirklich geheim, für den Betrieb von Wichtigkeit und dem Arbeitnehmer als geheim zu halten erkennbar sind, z. B. technische Verfahren, Herstellungsarten, Absatzgebiete u. a., Verrat zu Wettbewerbszwecken oder in Schädigungsabsicht ist strafbar. Die Treuepflicht des Arbeitnehmers gebietet schlechthin Verschwiegenheit und verbietet auch, das Geheimnis selbst zu verwerten; bei Verstoß besteht Schadenersatzpflicht. Geschäftsgeheimnis.
Wissenschaft
Wie Pianisten die Klangfarbe gestalten
Ein Klavier kann ganz unterschiedliche Klangfarben hervorbringen: Je nachdem, wie es gespielt wird, können die gleichen Töne hell oder dunkel, klar oder verschwommen, leicht oder schwer klingen. Eine Studie zeigt nun erstmals, welche subtilen Fingerbewegungen der Pianisten die verschiedenen Timbres erzeugen. Demnach lässt sich...
Wissenschaft
Konserviert und archiviert
In der Umweltprobenbank des Bundes lagern Hunderttausende Ampullen, gefüllt mit Blut und Urin. Damit können Experten untersuchen, welche Schadstoffe in den menschlichen Körper gelangen. von FLORIAN STURM (Text) und ESTHER HORVATH (Fotos) An einem Waldrand, rund 15 Autominuten von Münster entfernt, steht Dominik Lermen vor einer...