Lexikon
Treuepflicht
Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers und zur Unterlassung der Schädigung dieser Interessen. Besondere Ausprägungen der Treuepflicht sind das Wettbewerbsverbot, das Verbot der Annahme sog. Schmiergelder und die Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich von Betriebsgeheimnissen.
Wissenschaft
News der Woche 18.10.2024
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Immunsystem mit Schlagkraft
Täglich attackieren uns Bakterien und Viren. Doch meist bemerken wir nichts davon, weil unser Immunsystem die Angreifer treffsicher abwehrt.von Gerlinde Felix Als im 18. Jahrhundert in England die Pocken-Epidemie grassierte, beobachtete der Arzt Edward Jenner: Mägde, die mit Kühen zu tun hatten, blieben von der Krankheit...