Lexikon

Treuepflicht

Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Wahrung der Interessen des Arbeitgebers und zur Unterlassung der Schädigung dieser Interessen. Besondere Ausprägungen der Treuepflicht sind das Wettbewerbsverbot, das Verbot der Annahme sog. Schmiergelder und die Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich von Betriebsgeheimnissen.

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