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24. Mai 1983  -  Das Bundesverfassungsgericht entscheidet ...

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich geltenden Partei kein Hindernis für die Zulassung zum Beruf des Rechtsanwaltes ist. Die Grundsätze für die politische Treuepflicht von Beamten seien aus Gründen der Berufsfreiheit nicht anwendbar.

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