Lexikon

Grundstückswert

im steuerrechtlichen Sinn: Bei bebauten Grundstücken wird der Grundstückswert entweder nach dem Ertragswertverfahren (im Allgemeinen bei Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken sowie Einfamilien- und Zweifamilienhäusern) oder nach dem Sachwertverfahren ermittelt (z. B. bei sonstigen bebauten Grundstücken).

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon