Lexikon
Günstigkeitsprinzip
arbeitsrechtlicher Grundsatz, wonach von einem Tarifvertrag durch Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung lediglich zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann. Von mehreren arbeitsrechtlichen Bestimmungen kommen somit stets die für den Arbeitnehmer günstigsten zum Zuge. Das Günstigkeitsprinzip erhält im Zuge der Vereinbarungen zur Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich eine neue Bedeutung, weil die Günstigkeit der Abweichung vom Tarifvertrag nur dann als gewährleistet angesehen werden kann, wenn als Kompensation für den Lohnverzicht eine entsprechende rechtlich verbindliche Arbeitsplatzsicherung tritt.
Wissenschaft
Wie Oktopusse ihre Arme einsetzen
Die Arme von Oktopussen gehören zu den flexibelsten und vielseitigsten Strukturen im Tierreich. Dank ihnen können sich die Tintenfische in unterschiedlichem Terrain fortbewegen, ihre Umgebung ertasten, Beute fangen und sogar miteinander kommunizieren. Nun haben Forschende die komplexen Bewegungsmuster anhand von Beobachtungen von...
Wissenschaft
Ozeane aus der Balance
Die Forschung verstärkt die Beobachtung der Ozeane. Die Versauerung des Wassers nimmt weiter zu und Sauerstoffmangel könnte dazu führen, dass in einigen Meerestiefen zukünftig kein Leben mehr möglich ist. Von RAINER KURLEMANN Für einen genauen Blick auf die Erde benötigt der Mensch manchmal Distanz. Der Forschungssatellit...