Lexikon

Heizölsteuer

eine Gliedsteuer der Mineralölsteuer; sie belastet bestimmte Mineralöle, die für Heizzwecke verwendet werden. Nach dem Mineralölsteuergesetz beträgt der Steuersatz für schweres Heizöl 25,00 Euro je 1000 kg, für leichtes Heizöl 61,35 Euro je 1000 l. Das Aufkommen der Heizölsteuer diente bis 1988 vor allem zur Finanzierung energiewirtschaftlicher Maßnahmen; 1989 entfiel die Zweckbestimmung.
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