Lexikon
Minerạlölsteuer
eine Verbrauchsteuer auf eingeführte und im Inland hergestellte Mineralöle, die als Treib-, Schmier- oder Heizstoffe verwendet werden, sowie auf Erdgas; Rechtsgrundlage: Mineralölsteuergesetz in der Fassung vom 21. 12. 1992. Für Heizöl galten besondere Sätze. Der Ertrag der Mineralölsteuer stand dem Bund zu und war seit 1989 nicht mehr zweckgebunden. Das Mineralölsteuergesetz ging 2006 in das Energiesteuergesetz über.
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