Lexikon
Kindesraub
Kindesentführung; Kindesentziehung; Muntbruchstrafbare Handlung, bei der eine minderjährige Person ihren Eltern, ihrem Pfleger oder Vormund durch List, Drohung oder Gewalt entzogen wird; strafbar nach § 235 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. – In der Schweiz ist Kindesraub mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis nicht unter sechs Monaten bedroht (Art. 185 StGB). Österreich: auf Antrag des Erziehungsberechtigten Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 195 StGB).
Wissenschaft
»Es gibt kein Limit«
Wer sein Gehirn fordert und seinen Zellen Gutes tut, kann bis ins hohe Alter fit im Kopf bleiben. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Prof. Schäfer, ab wann sprechen Sie vom „alternden Gehirn“? Im Grunde genommen altert das Gehirn, sobald wir aufhören zu wachsen. Der Alterungsprozess fängt also fast mit der Geburt oder...
Wissenschaft
Der Flaschenhals der Energiewende
Um auf dem Weg zu einer Stromversorgung auf Basis vor allem von Sonne und Wind weiter voranzukommen, sind große Energiespeicher notwendig. Wie weit sind die infrage kommenden Technologien? von HARTMUT NETZ Jahr für Jahr gehen in Deutschland mehrere Milliarden Kilowattstunden wertvollen Grünstroms verloren. Das liegt am...