Lexikon

Kindesraub

Kindesentführung; Kindesentziehung; Muntbruch
strafbare Handlung, bei der eine minderjährige Person ihren Eltern, ihrem Pfleger oder Vormund durch List, Drohung oder Gewalt entzogen wird; strafbar nach § 235 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe. In der Schweiz ist Kindesraub mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis nicht unter sechs Monaten bedroht (Art. 185 StGB). Österreich: auf Antrag des Erziehungsberechtigten Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 195 StGB).
Foto von männlichem und weiblichem Pavian
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Theo Dingermann
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