Lexikon
Kirchenaustritt
der nach dem staatlichen Recht (Glaubens- und Gewissensfreiheit) geregelte Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. Die katholische Kirche beurteilt den Kirchenaustritt als zumindest objektives Glaubensdelikt. Nach katholischem wie nach evangelischem Kirchenrecht löst der Kirchenaustritt nicht das mit der Taufe geknüpfte Band und damit die Zugehörigkeit zur Kirche. Mit dem Kirchenaustritt verliert der Austretende die Rechte zur Übernahme eines kirchlichen Amts (z. B. Patenamt) und kann die kirchlichen Handlungen (z. B. Beerdigung) nicht mehr beanspruchen. Der Kirchenaustritt erfolgt vor staatlichen Behörden (Amtsgericht oder Standesamt).
Wissenschaft
Vergorene Früchte als Ursprung menschlichen Alkoholkonsums?
Viele Menschenaffen verzehren gerne vergorenes Fallobst. Wie verbreitet dieses Verhalten allerdings ist, ist noch unklar – unter anderem, weil viele Studien nicht zwischen dem Konsum von frisch gepflückten und vom Boden aufgelesenen, potenziell vergorenen Früchten unterscheiden. Ein Forschungsteam schlägt deshalb vor, einen...
Wissenschaft
Wie frühkindlicher Zuckerkonsum unser Erkrankungsrisiko beeinflusst
Hoher Zuckerkonsum ist ein Risikofaktor für zahlreiche chronische Erkrankungen. Doch wie wirkt es sich aus, wenn schon kleine Kinder Zuckerhaltiges zu sich nehmen? Aufschluss geben Daten aus einem einzigartigen natürlichen Experiment: Nach dem Zweiten Weltkrieg rationierte Großbritannien noch bis ins Jahr 1953 den Zucker für die...