Lexikon
Kirchenaustritt
der nach dem staatlichen Recht (Glaubens- und Gewissensfreiheit) geregelte Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. Die katholische Kirche beurteilt den Kirchenaustritt als zumindest objektives Glaubensdelikt. Nach katholischem wie nach evangelischem Kirchenrecht löst der Kirchenaustritt nicht das mit der Taufe geknüpfte Band und damit die Zugehörigkeit zur Kirche. Mit dem Kirchenaustritt verliert der Austretende die Rechte zur Übernahme eines kirchlichen Amts (z. B. Patenamt) und kann die kirchlichen Handlungen (z. B. Beerdigung) nicht mehr beanspruchen. Der Kirchenaustritt erfolgt vor staatlichen Behörden (Amtsgericht oder Standesamt).
Wissenschaft
Wie unser Langzeitgedächtnis funktioniert
Bis ins hohe Alter können wir uns an Situationen aus unserer Kindheit erinnern. Doch wie funktioniert das auf molekularer Ebene? Schließlich werden die zuständigen Moleküle in unseren Synapsen, die die Basis unseres Gedächtnisses bilden, innerhalb von Stunden bis Tagen ersetzt. Eine Studie an Mäusen hat nun eine Lösung für dieses...
Wissenschaft
Auf den Geschmack gekommen
Ernährung hinterlässt Spuren – in den Zellen, im Stoffwechsel und in den Organen. Besonders in Schwangerschaft und früher Kindheit zählt jeder Bissen. Zu viel Zucker kann dauerhaft schaden. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Stellen Sie sich vor, Sie frühstücken Milchfisch-Congee, einen taiwanesischen Reisbrei mit Meeresfrüchten. Oder...
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