Lexikon

Kirchenaustritt

der nach dem staatlichen Recht (Glaubens- und Gewissensfreiheit) geregelte Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. Die katholische Kirche beurteilt den Kirchenaustritt als zumindest objektives Glaubensdelikt. Nach katholischem wie nach evangelischem Kirchenrecht löst der Kirchenaustritt nicht das mit der Taufe geknüpfte Band und damit die Zugehörigkeit zur Kirche. Mit dem Kirchenaustritt verliert der Austretende die Rechte zur Übernahme eines kirchlichen Amts (z. B. Patenamt) und kann die kirchlichen Handlungen (z. B. Beerdigung) nicht mehr beanspruchen. Der Kirchenaustritt erfolgt vor staatlichen Behörden (Amtsgericht oder Standesamt).
Tsunami
Wissenschaft

20 Jahre nach dem Tsunami

Wissenschaftler entwickeln Frühwarnsysteme, um weitere Katastrophen zu verhindern. von KLAUS JACOB Die Flutwelle, die vor 20 Jahren im Indischen Ozean wütete, hat die Einstellung der Menschen zum Meer verändert. Damals, ausgerechnet an Weihnachten, starben mehr als 230.000 Menschen, darunter viele Urlauber. Die meisten kannten...

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Wissenschaft

Gesunder Menschenverstand

Der gesunde Menschenverstand – im Englischen auch als Common Sense bekannt – hieß ursprünglich und bis zum 18. Jahrhundert allgemeiner Menschenverstand, was oftmals als gemeiner Menschenverstand verkürzt wurde und dabei Missfallen erregte. Denn wer wollte schon seinen Verstand für etwas Gemeines einsetzen? Und so kam man...

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