Lexikon

Kirchenaustritt

der nach dem staatlichen Recht (Glaubens- und Gewissensfreiheit) geregelte Austritt aus einer Religionsgemeinschaft. Die katholische Kirche beurteilt den Kirchenaustritt als zumindest objektives Glaubensdelikt. Nach katholischem wie nach evangelischem Kirchenrecht löst der Kirchenaustritt nicht das mit der Taufe geknüpfte Band und damit die Zugehörigkeit zur Kirche. Mit dem Kirchenaustritt verliert der Austretende die Rechte zur Übernahme eines kirchlichen Amts (z. B. Patenamt) und kann die kirchlichen Handlungen (z. B. Beerdigung) nicht mehr beanspruchen. Der Kirchenaustritt erfolgt vor staatlichen Behörden (Amtsgericht oder Standesamt).
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Wissenschaft

Rettet uns der Wasserstoff?

Wasserstoff hat das chemische Symbol H und ist das erste Element im Periodensystem. Er liegt normalerweise als Gas vor. Mischt man ihn mit Sauerstoff und führt Energie hinzu, bekommt man Wasser. Bei dieser „Knallgasreaktion“ wird mehr Energie freigesetzt als benötigt. Wasserstoff eignet sich daher zur Energiegewinnung. Und weil...

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Wissenschaft

Grillensaison

Der Sommer steht vor der Tür, und viele Menschen freuen sich auf die sogenannte Grill-Saison. Spätestens seit Anfang dieses Jahres muss man aber sorgfältiger artikulieren. Denn da hat bereits die Grillen-Saison begonnen – auch wenn sich die Vorfreude hierüber bei vielen Menschen wohl in sehr engen Grenzen halten dürfte. Novel...

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