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Konsultatvklausel

[
lateinisch
]
Konsultativpakt
eine Bestimmung in völkerrechtlichen Verträgen über die Verpflichtung der Vertragsstaaten, allgemein oder in besonderen Situationen die Möglichkeit des gemeinsamen Vorgehens zu erörtern (Informationspflicht, Beratungspflicht). Derartige Konsultativklauseln finden sich vornehmlich in militärischen Beistandspakten und Verträgen über kollektive Sicherheit (z. B. NATO), aber auch in zweiseitigen Freundschaftsverträgen.

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