Lexikon

Konsultatvklausel

[
lateinisch
]
Konsultativpakt
eine Bestimmung in völkerrechtlichen Verträgen über die Verpflichtung der Vertragsstaaten, allgemein oder in besonderen Situationen die Möglichkeit des gemeinsamen Vorgehens zu erörtern (Informationspflicht, Beratungspflicht). Derartige Konsultativklauseln finden sich vornehmlich in militärischen Beistandspakten und Verträgen über kollektive Sicherheit (z. B. NATO), aber auch in zweiseitigen Freundschaftsverträgen.
Migräne, Antikörper
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Kampf den Kopfschmerzen

Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...

Universum, Sterne
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