Lexikon
Kraftfahrzeugversicherung
KraftfahrtversicherungSammelbezeichnung für vier Versicherungszweige, die in einer Police versichert werden können: 1. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz wie bei der Haftpflichtversicherung allgemein, wenn durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Der Abschluss ist wegen der Gefährdungshaftung des Autohalters im Interesse des Geschädigten durch Gesetz vom 7. 11. 1939 zwangsweise vorgeschrieben. 2. Kraftfahrzeugkaskoversicherung, umfasst Beschädigungen, Zerstörung und Verlust des Kraftfahrzeugs und seiner an ihm befestigten Teile durch Unfall, Brand und Explosion, böswillige Handlung Fremder und Entwendung. 3. Kraftfahrzeugunfallversicherung, für alle berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Kraftfahrzeugs. Für Berufsfahrer ist eine eigene Kraftfahrzeugunfallversicherung erforderlich. 4. Reisegepäckversicherung, bezieht sich auf das gesamte im Kraftfahrzeug befindliche Gepäck einschließlich der am Körper getragenen Kleidung aller Insassen; Versicherungsschutz bei Unfall des Fahrzeugs, Brand und Entwendung.
Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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Wissenschaft
Goldgrube in der Schublade
Elektronik enthält kostbare Rohstoffe. Für die Industrie wären Altgeräte daher Schatzkisten. Doch viele Besitzer horten die Geräte ungenutzt zu Hause.
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