Lexikon
Kraftfahrzeugversicherung
KraftfahrtversicherungSammelbezeichnung für vier Versicherungszweige, die in einer Police versichert werden können: 1. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz wie bei der Haftpflichtversicherung allgemein, wenn durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Der Abschluss ist wegen der Gefährdungshaftung des Autohalters im Interesse des Geschädigten durch Gesetz vom 7. 11. 1939 zwangsweise vorgeschrieben. 2. Kraftfahrzeugkaskoversicherung, umfasst Beschädigungen, Zerstörung und Verlust des Kraftfahrzeugs und seiner an ihm befestigten Teile durch Unfall, Brand und Explosion, böswillige Handlung Fremder und Entwendung. 3. Kraftfahrzeugunfallversicherung, für alle berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Kraftfahrzeugs. Für Berufsfahrer ist eine eigene Kraftfahrzeugunfallversicherung erforderlich. 4. Reisegepäckversicherung, bezieht sich auf das gesamte im Kraftfahrzeug befindliche Gepäck einschließlich der am Körper getragenen Kleidung aller Insassen; Versicherungsschutz bei Unfall des Fahrzeugs, Brand und Entwendung.
Wissenschaft
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Wissenschaft
Lunarer Begleitservice
Wie viele Monde hat die Erde? Einen! Und zwar: den Mond. Danke fürs Lesen, das warʼs für dieses Mal. Wir sind ein wenig im Stress und mehr Zeit war diesen Monat nicht für die Kolumne. Nein, keine Sorge: Wir haben uns selbstverständlich die Zeit genommen, um wie gewohnt Wissenschaft zu präsentieren. Und die eingangs gestellte...