Lexikon

Kraftfahrzeugversicherung

Kraftfahrtversicherung
Sammelbezeichnung für vier Versicherungszweige, die in einer Police versichert werden können: 1. Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Versicherungsschutz wie bei der Haftpflichtversicherung allgemein, wenn durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Der Abschluss ist wegen der Gefährdungshaftung des Autohalters im Interesse des Geschädigten durch Gesetz vom 7. 11. 1939 zwangsweise vorgeschrieben. 2. Kraftfahrzeugkaskoversicherung, umfasst Beschädigungen, Zerstörung und Verlust des Kraftfahrzeugs und seiner an ihm befestigten Teile durch Unfall, Brand und Explosion, böswillige Handlung Fremder und Entwendung. 3. Kraftfahrzeugunfallversicherung, für alle berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Kraftfahrzeugs. Für Berufsfahrer ist eine eigene Kraftfahrzeugunfallversicherung erforderlich. 4. Reisegepäckversicherung, bezieht sich auf das gesamte im Kraftfahrzeug befindliche Gepäck einschließlich der am Körper getragenen Kleidung aller Insassen; Versicherungsschutz bei Unfall des Fahrzeugs, Brand und Entwendung.
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