Lexikon
Gefährdungshaftung
eine Haftung nicht nach dem üblichen Verschuldensprinzip, sondern ohne Rücksicht auf nachweisbares Verschulden wegen allgemeiner Gefährdung anderer, z. B. die Haftung für Tiere und für den Betrieb von Verkehrsmitteln besonders nach § 833 BGB und Straßenverkehrsgesetz.
Wissenschaft
News der Woche 31.10.2025
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Wissenschaft
Gefrierender Schneematsch verletzt Eisbär-Pfoten
Durch den Klimawandel herrschen in der hohen Arktis häufiger Bedingungen, unter denen Schnee und Eis zunächst antauen und dann wieder gefrieren. Dieser Wechsel ist ein Problem für die Eisbären: Der Schneematsch sammelt sich zwischen den Ballen ihrer Pfoten. Wenn er wieder gefriert, kann das Eis tiefe, blutende Schnitte...
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