Lexikon
Landwirtschaftskammern
in einzelnen deutschen Ländern Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind alle Besitzer landwirtschaftlich genutzten Bodens, die als Beitrag die Kammerumlage zahlen. Die Organe der Verwaltung werden gewählt. Aufgabe der Landwirtschaftskammern ist die Förderung der Erzeugung und des Absatzes sowie die Schulung und Betreuung der Mitglieder, ferner die Unterhaltung von Fachschulen, Wirtschaftsberatungsstellen, Versuchsgütern und Untersuchungsanstalten.
Wissenschaft
Flüssigkeiten gefrieren später als gedacht
Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...
Wissenschaft
Inseln der Vielfalt
Obwohl Inseln nur einen winzigen Teil der Landfläche unseres Planeten ausmachen, beherbergen sie einen außergewöhnlichen Reichtum an Arten und Sprachen. von ELENA BERNARD Als Charles Darwin im Jahr 1835 die Galapagosinseln erreichte, war er überwältigt von den zahlreichen verschiedenen Spezies, die die Inseln bewohnten. Viele der...