Lexikon
Landwirtschaftskammern
in einzelnen deutschen Ländern Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind alle Besitzer landwirtschaftlich genutzten Bodens, die als Beitrag die Kammerumlage zahlen. Die Organe der Verwaltung werden gewählt. Aufgabe der Landwirtschaftskammern ist die Förderung der Erzeugung und des Absatzes sowie die Schulung und Betreuung der Mitglieder, ferner die Unterhaltung von Fachschulen, Wirtschaftsberatungsstellen, Versuchsgütern und Untersuchungsanstalten.
Wissenschaft
Der Todbringer
Süditalien verliert seine Olivenbäume, Mallorca seine Mandeln, Frankreich bangt um seinen Wein. Ein unsichtbarer Feind dringt nach Europa ein: das Bakterium Xylella fastidiosa. von ROMAN GOERGEN Die süditalienischen Landschaften sehen aus wie nach einem Feuer, doch es hat nicht gebrannt. In weiten Teilen Apuliens stehen...
Wissenschaft
Totgeglaubte leben länger
Wenn sich ein Stern wie die Sonne zu einem Roten Riesen aufbläht, verschlingt er seine nahen Planeten. Nun haben Astronomen jedoch Trabanten nach diesem Endstadium entdeckt. von THOMAS BÜHRKE In rund 7,5 Milliarden Jahren hat die Sonne den Wasserstoff-Vorrat in ihrem Zentralbereich aufgebraucht. Dann schrumpft der Kern, bis...
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