Lexikon
Agrạrpolitik
Bereich der Wirtschaftspolitik mit dem Ziel, die Bevölkerung mit preisgünstigen Nahrungsmitteln zu versorgen, den in der Landwirtschaft beschäftigten Erwerbstätigen ein angemessenes Einkommen zukommen zu lassen und die Märkte für Agrarerzeugnisse zu stabilisieren, vor allem indem Überproduktion verhindert wird. Träger der Agrarpolitik sind der Staat, öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. Landwirtschaftskammern), Verbände (z. B. Deutscher Bauernverband) sowie internationale und supranationale Institutionen (FAO, EU). Die Mittel, die zur Verwirklichung der Ziele dienen sollen, bestehen in den westlichen Demokratien vor allem aus zahlreichen wirtschaftspolitischen Interventionen zum Schutz der heimischen Agrarwirtschaft vor ausländischer Konkurrenz. Jedoch hat sich gezeigt, dass die gezahlten Subventionen zunehmend die öffentlichen Haushalte belasten, wobei die Überproduktion nicht wie angestrebt verhindert, sondern noch begünstigt wurde. Für die Mitgliedstaaten der EU ist die Agrarpolitik von besonderer Bedeutung. Sie hat mit Hilfe der Agrarmarktordnungen einen einheitlichen europäischen Agrarmarkt mit einheitlichen Preisen entstehen lassen. Die Preise werden jährlich durch den Agrarministerrat der EU festgesetzt (Richtpreis, Schwellenpreis, Interventionspreis). Die so entstandene Abschottung der EU-Agrarwirtschaft vor der Konkurrenz aus Drittländern ließ auch in der EU die Überproduktion wachsen. Ihre Finanzierung und die des Währungsausgleichs sind Hauptursachen für die Ausweitung des EU-Agrarhaushalts.
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