Lexikon
Absatzfondsabgabe
von den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährungsindustrie (Zuckerfabriken, Mühlenbetriebe u. a.) zu entrichtende steuerähnliche agrarpolitische Abgabe („Beitrag“). Gesetzlich geregelt ist die Absatzfondsabgabe nach § 10 Absatzfondsgesetz (Fassung vom 4. 10. 2007) zur Finanzierung des Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds).
Wissenschaft
Das Inseluniversum
Die größte Entdeckung aller Zeiten: Wie ein paar Sterne vor 100 Jahren alles verändert haben. von RÜDIGER VAAS Harlow Shapley war eine Art zweiter Kopernikus; und er wäre vielleicht sogar ein dritter geworden, wenn er seine Meinung nicht irrtümlich und voreilig geändert hätte. Nikolaus Kopernikus hatte mit seinem ab 1509...
Wissenschaft
Erstaunliche Zellteilung im Zahnbelag
Video: Das fadenförmige Bakterium Corynebacterium matruchotii teilt sich nach seiner Ausdehnung in einem Schritt in mehrere Zellen auf. © Scott Chimileski, MBL. Siehe Chimileski et al. (2024), PNAS. Normalerweise gilt: Aus einer Bakterienzelle werden zwei. Doch nun haben Forschende bei einem wichtigen Bewohner des menschlichen...