Lexikon
Absatzfondsabgabe
von den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährungsindustrie (Zuckerfabriken, Mühlenbetriebe u. a.) zu entrichtende steuerähnliche agrarpolitische Abgabe („Beitrag“). Gesetzlich geregelt ist die Absatzfondsabgabe nach § 10 Absatzfondsgesetz (Fassung vom 4. 10. 2007) zur Finanzierung des Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds).
Wissenschaft
Recht im Weltraum?
Eine diffizile Angelegenheit! von ALEXANDRA VON ASCHERADEN Die Artemis-Vereinbarungen der USA und ihrer Partner formulieren Regeln für die Exploration des Sonnensystems, zunächst besonders für den Mond und dessen Umgebung. Sie sind aber juristisch problematisch. Vor allem die Gewinnung von Rohstoffen und intendierte...
Wissenschaft
Die Chemie des Bioplastiks
Nach und nach erobern Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen den Markt. Dass es nicht schneller geht, hat Gründe.
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