Lexikon
Absatzfondsabgabe
von den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährungsindustrie (Zuckerfabriken, Mühlenbetriebe u. a.) zu entrichtende steuerähnliche agrarpolitische Abgabe („Beitrag“). Gesetzlich geregelt ist die Absatzfondsabgabe nach § 10 Absatzfondsgesetz (Fassung vom 4. 10. 2007) zur Finanzierung des Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds).
Wissenschaft
Routen des Reichtums
Schon seit der Antike blüht der Handel übers Meer. In der Frühen Neuzeit wurde die ganze Welt für den Fernhandel erschlossen –im Menschenhandel mit afrikanischen Sklaven erreichte der Kampf um die größten Profite seinen traurigen Höhepunkt. Von ROLF HEßBRÜGGE Was man in Rom nicht sieht, gibt es nicht und hat es nie gegeben“,...
Wissenschaft
Letztes Bollwerk gegen Datenraub
Der Quantencomputer kommt – 2030 könnte es so weit sein. Doch schon heute bedroht er die Datensicherheit im Netz. Dem wollen Forscher mit sogenannter Post-Quanten-Technologie vorbeugen. von BERND MÜLLER Sie haben Ihren Hausschlüssel verloren? Dann sollten Sie dringend das Schloss an Ihrer Haustür auswechseln lassen. Denn es...