Lexikon
Absatzfondsabgabe
von den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährungsindustrie (Zuckerfabriken, Mühlenbetriebe u. a.) zu entrichtende steuerähnliche agrarpolitische Abgabe („Beitrag“). Gesetzlich geregelt ist die Absatzfondsabgabe nach § 10 Absatzfondsgesetz (Fassung vom 4. 10. 2007) zur Finanzierung des Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds).
Wissenschaft
Higgs und neue Horizonte
Das Standardmodell der Elementarteilchen – eine triumphale Erfolgsgeschichte. von RÜDIGER VAAS Wissenschaft ist nicht Sport – obschon zuweilen ein Wettrennen mit Siegern und Verlierern, bei dem es dann um Ruhm und Ehre geht. Denn Wissenschaft ist auch ein menschliches Geschäft, wenngleich in ihr letztlich nur der...
Wissenschaft
Mit dem Flugtaxi nach Paris?
E-Helikopter sollen den Verkehr in Großstädten entlasten und für schnelle Verbindungen zwischen Peripherie und City sorgen. Die Technik dafür steht bereits in den Startlöchern. von ROLF HEßBRÜGGE Aus der Froschperspektive betrachtet ähnelt dieses unbekannte Flugobjekt einem handelsüblichen Hubschrauber. Doch schaut man sich den „...