Lexikon
Forstverwaltung
die Behörden zum Schutz des Waldes und seiner Funktionen und zur Erzielung einer besseren, auch nachhaltigen Nutzung seiner Produkte (also zur Förderung der Forstwirtschaft). In Deutschland sind z. T. die Dienststellen der Staatsforstverwaltungen, der Landwirtschaftskammern und der politischen Behörden (Landrat), in Österreich eine eigens geschaffene Behörde, die Landes- und Bezirksforstinspektionen als forsttechnische Abteilungen der Landesregierungen und Bezirkshauptmannschaften, mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betraut (Forstpolizei). Grundsätzlich erstreckt sich die Forsthoheitsverwaltung auf alle Waldungen des Staatsgebiets: Staats-, Gemeinde-, Körperschafts-, Kirchen- und Privatforste. Um eine schonende, doch rentable Bewirtschaftung von Waldungen zu ermöglichen, müssen Besitzer größerer Waldungen zur Verwaltung ihrer Forste forstlich ausgebildete Beamte anstellen. Die Bildung einer Forstverwaltung wird jedoch erst bei einer Mindestwaldfläche von ca. 1200 ha (gesetzliches Flächenausmaß in Österreich) rentabel. Größere Waldbesitzungen werden in mehrere Forstverwaltungen geteilt und unterstehen einer Forstdirektion. Eine Forstverwaltung wird in 3–8 Försterbezirke (Revierförstereien) unterteilt.
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